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Auffrischung Hepatitis B Impfung nach abgeschlossener Grundimmunisierung

 
Die Impfung gegen Hepatitis B gehört als Standardimpfung für Säuglinge, Kinder und Jugendliche oder in definierten Indikationen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen1. Darüber hinaus empfiehlt die SIKO (Sächsische Impfkommission)2 die Impfung auch für alle seronegativen Erwachsenen. Durch entsprechende Satzungsvereinbarungen mit der AOK PLUS, den Ersatzkassen und der IKK classic kann diese Leistung für Versicherte dieser Krankenkassen erbracht und abgerechnet werden.

Uns erreichen häufig Anfragen dazu, ob die Hepatitis B-Impfung 10 Jahre nach abgeschlossener Grundimmunisierung aufzufrischen ist.

Sowohl die SIKO2 als auch die STIKO (Ständige Impfkommission)3 empfehlen grundsätzlich für alle Personen über 18 Jahre die serologische Kontrolle des Impferfolgs vier bis acht Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung, da die Gefahr des Nichtansprechens auf die Hepatitis B-Impfung besteht. Als erfolgreiche Grundimmunisierung wird hierbei das Erreichen eines Anti-HBs-Wertes von ? 100 IE/l vier bis acht Wochen nach der letzten Impfstoffdosis definiert.

„Non“-Responder (Anti-HBs < 10 IE/l) bzw. „Low-Responder“ (Anti-HBs 10-99 IE/l) sind umgehend entsprechend den Vorgaben der STIKO bzw. SIKO erneut zu impfen.

Nach einer erfolgreich durchgeführten Grundimmunisierung sind weitere Anti-HBs-Bestimmungen und Auffrischimpfungen im Allgemeinen nicht erforderlich. Auch nach späterem Absinken des Anti-HBs-Spiegels unter 100 IE/l wird aufgrund des immunologischen Gedächtnisses von einem weiter bestehenden Impfschutz ausgegangen. Ein Kontakt mit Hepatitis-B-Virus führt zu einem schnellen Antikörperanstieg, der vor Erkrankung schützt.

Nur bei folgenden Personengruppen wird eine Auffrischung derzeit empfohlen:

  • Patienten mit humoraler und/oder zellulärer Immundefizienz (jährliche Anti-HBs-Kontrolle, Auffrischimpfung, wenn Anti-HBs  < 100 IE/l)
  • ggf. Personen mit besonders hohem individuellem Expositionsrisiko (siehe Vorgaben der STIKO und Schutzimpfungs-Richtlinie) Auffrischimpfung nach 10 Jahren


Im Kindes- und Jugendalter sind serologische Nachtestungen zur Kontrolle des Impferfolgs bei der Grundimmunisierung nicht erforderlich.

Bei im Säuglings- oder Kleinkindesalter gegen Hepatitis B geimpften Personen mit neu aufgetretenem Hepatitis B-Risiko (siehe Indikationen der STIKO und SIKO) und unbekanntem Anti-HBs sollte eine weitere Impfstoffdosis gegeben werden mit anschließender serologischer Kontrolle (s. o.).

Für Rückfragen stehen Ihnen die Pharmakotherapieberaterinnen der Bezirksgeschäftsstellen sowie das Service-Telefon für Mitglieder gern zur Verfügung



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