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Angaben zu den Zuständigkeiten der KV Sachsen und der Kammern

    Ihre zuständige Kammer gibt Ihnen Auskunft bei Fragen zu:
  • Antrag Fortbildungszertifikat
  • Einreichung/Anerkennung von Einzelnachweisen
  • Aktueller Punktestand auf dem Fortbildungskonto
  • Zugangsdaten Online-Punktekonten

  • Die KV Sachsen gibt Auskunft bei Fragen zu den Themen:
  • Nachweiszeitraum zur Vorlage des Fortbildungszertifikates
  • Übergangsregelungen
  • Unterbrechung / Verlängerung des Nachweiszeitraumes
  • Honorarkürzung aufgrund mangelnder Fortbildung

 

 

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Schlagworte:

Zuständigkeit in der Fortbildung