DMP Diabetes mellitus Typ 2
In Deutschland leben über 5 Millionen Menschen mit Diabetes mellitus. Ein Großteil davon ist vom Diabetes mellitus Typ 2 betroffen. Eine Zunahme der Erkrankungshäufigkeit ist zu erwarten. Die weltweiten Zahlen steigen rasch an und die Vorhersageschätzungen werden immer wieder nach oben revidiert.
Der Diabetes mellitus und die damit im Zusammenhang stehenden Stoffwechselstörungen stellen angesichts ihrer Häufigkeit Volkskrankheiten dar, die zu einer erheblichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der Erkrankten führen können. Als Diabetes mellitus Typ 2 wird die Form des Diabetes bezeichnet, die durch relativen Insulinmangel aufgrund einer Störung der Insulinsekretion entsteht und in der Regel mit einer Insulinresistenz einhergeht.
Der Verbesserung der Versorgung von Patienten mit diesem Typ 2-Diabetes wird von den Vertragspartnern ein hoher Stellenwert beigemessen. Untersuchungen zeigen, dass durch eine adäquate Betreuung und kompetenten Umgang der Patienten mit der Erkrankung der Gesundheitszustand, die Lebensqualität und die Folgekrankheiten positiv beeinflusst werden können.
Durch eine frühzeitige Diagnostik im Rahmen einer optimalen Koordination und Einbindung der Versorgungssektoren, eine qualifizierte Schulung und Betreuung der Patienten sowie eine individualisierte Therapie können die Lebensqualität der Patienten deutlich erhöht und die Behandlungskosten erheblich reduziert werden. Für die Behandlung und Betreuung dieser Diabetes-Patienten müssen die Begleiterkrankungen (insbesondere die Hypertonie) und die besonderen Lebensumstände unter Beachtung der evidenzbasierten Medizin berücksichtigt werden.
An diesem Vertrag können als koordinierende Vertragsärzte alle hausärztlich tätigen Ärzte teilnehmen. Näheres ist in der Anlage 1 des Vertrages ersichtlich. Für die fachärztliche Betreuung im qualifizierten Versorgungssektor ist hauptsächlich der Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie“ zuständig. Einzelheiten dazu sind der Anlage 2 des Vertrages zu entnehmen.