DMP - Disease Management Programme
Disease-Management-Programme (DMP) Allgemein
Strukturierte Behandlungsprogramme sollen die medizinische Versorgung von chronisch kranken Menschen verbessern und helfen, ihre Lebensqualität zu optimieren. Diese sogenannten Disease Management Programme (DMP) folgen medizinischen Leitlinien, die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen und in Studien überprüft werden.
Um an DMP teilnehmen zu können, müssen Ärzte besondere Qualifikationen nachweisen, um von der KV Sachsen eine Genehmigung zu erhalten. Bislang gibt es in Sachsen DMP für Diabetiker Typ I und II, Brustkrebspatientinnen und Patienten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK), COPD oder Asthma bronchiale.
- erfordern eine Gesamtbetrachtung von Krankheitsprozessen vom Stadium der Prävalenz über Prävention bis zur Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation hinsichtlich des Ergebnisses und der Kosten
- sollen eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung bewirken
- sollen der Vermeidung akuter (kostenintensiver) Stadien chronischer Erkrankungen dienen
- sollen der Vermeidung von Langzeitkomplikationen, bezogen auf das Risikopotential der jeweiligen Erkrankung dienen
- sollen der Unterstützung der Eigenaktivität und der Gesundheitskompetenzen des Patienten dienen
Corona-Pandemie: Schulungen und Dokumentationen
DMP-Dokumentationen und Empfohlene Schulungen von DMP-Patienten dürfen weiterhin ausfallen
Stand 18.12.2020
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits am 27. März und am 6. August 2020 eine Ausnahmeregelung in der DMP-Anforderungen-Richtlinie beschlossen, mit der die DMP-Dokumentationspflicht und die Verpflichtung der Versicherten zur Teilnahme an empfohlenen DMP-Schulungen für das gesamte Jahr 2020 ausgesetzt wurde.
Wegen der weiterhin andauernden Pandemie hat der G-BA am 17. Dezember eine zeitlich flexible Regelung beschlossen: Die Ausnahmeregelung für DMP-Dokumentationen und Schulungen gilt nun für die Dauer der durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes.
Koordinierende Ärzte können weiterhin selbst entscheiden, was für ihre Patienten in der aktuellen Situation am besten ist. So kann es im Einzelfall durchaus notwendig sein, dass die Kontrolluntersuchung inklusive Dokumentation oder die (empfohlene) Schulung durchgeführt werden.
Versicherte werden bei fehlenden Dokumentationen bzw. fehlender Schulungsteilnahmen (bei korrekter Dokumentation im Falle einer erstellten Dokumentation) nicht aus den DMP ausgeschrieben.
Es erfolgt jedoch routinemäßig eine Ausschreibung des Patienten, wenn eine empfohlene Schulung ohne nachvollziehbaren Grund nicht durchgeführt und mit „nein“ dokumentiert wird. Hierfür wird in der elektronischen Dokumentation das Feld „empfohlene Schulung = nein“ als Aufgreifkriterium der Kassen für eine Ausschreibung genutzt.
Das mögliche Aussetzen von Dokumentation tangiert nicht daher die allgemeinen Vorgaben zur Dokumentierweise, wenn tatsächlich Dokumentationen erstellt werden.
D.h., bei „empfohlener Schulung“ gilt:
- Sie wird durchgeführt und mit „empfohlene Schulung durchgeführt = ja“ dokumentiert oder
- Sie entfällt aus nachvollziehbaren Gründen, dann wird „empfohlene Schulung durchgeführt = war aktuell nicht möglich“ dokumentiert. Gründe können sein: zu geringe Schulungskapazitäten, Krankenhausaufenthalt des Patienten, private Gründe oder neu die Corona-Pandemie etc.
- Dokumentieren Sie zweimal „empfohlene Schulung durchgeführt =nein“ ist dies ein Aufgreifkriterium der Krankenkassen zur Ausschreibung.
Eine Ausschreibung erfolgt jedoch nicht, wenn keine Dokumentationen erstellt werden.
FAQ
Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist sowohl für den Arzt als auch für den Patienten freiwillig und kann jederzeit unter Beachtung der vertraglichen Fristen widerrufen werden. Die regelmäßige Dokumentation des Behandlungsverlaufs dient der Qualitätssicherung. Dadurch erhalten die Ärzte die notwendigen Informationen, um Ihre Behandlungserfolge mit anderen teilnehmenden Ärzten vergleichen zu können und weiter zu optimieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions) zu den derzeit sechs bestehenden DMP-Verträgen wurden als Katalog zusammengefasst.
- FAQs zu den DMP in Sachsen (Stand: 12/2020)
Verfristungstermine
- 22.02.2021 (für Quartal IV/2020)
- 25.05.2021 (für Quartal I/2021)
- 23.08.2021 (für Quartal II/2021)
- 22.11.2021 (für Quartal III/2021)
Der Termin für die Verfristung fällt jeweils auf den 52. Tag nach Quartalsende und gilt für Erst- und Folge(Verlaufs-)dokumentationen
Veröffentlichungen Archiv
2020/01: Fehler bei DMP-Dokumentationen vermeiden
2019/11: Qualitätssicherungsbereiche mit regelmäßigen spezifischen Fortbildungsanforderungen
2019/11: Qualitätssicherungsbereiche mit regelmäßigen spezifischen Fortbildungsanforderungen
2019/10: DMP-Schulung MEDIAS 2 ICT – Antragsverfahren
2019/07-08: DMP Asthma bronchiale: Zusätzliche Abrechnungsnummer für Kleinkindschulung
2019/07-08: Einschreibung und Abrechnung von DMP-Leistungen
2018/11: Qualitätsziele im DMP für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
2018/11: Fortbildungsnachweise in der Diabetologie für den Genehmigungserhalt
2018/09: Grundlegende Überarbeitung des Disease-Management-Programms Brustkrebs
2018/09: Qualitätsziele im DMP für Asthma bronchiale, COPD und KHK
2018/06: Neue DMP-Teilnahmeerklärungen für Versicherte ab 1. Juli 2018
2018/04: DMP KHK: Anpassung des strukturierten Behandlungsprogramms
2018/02: Tabakentwöhnungsprogramme für Patienten mit Atemwegserkrankungen
2017/12: Elektronischer DMP-Versand an Datenstelle ab 2018 verpflichtend
2017/09: DMP-Änderungen seit 1. Juli 2017
2017/07-08: DMP-Änderungen ab 1. Juli 2017
2017/05: Neuerungen bei DMP-Dokumentationen