Tätigkeitsbeginn
Zusammen mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie einen Praxismeldebogen, mit dem Sie der KV Sachsen den Termin Ihrer Tätigkeitsaufnahme rechtzeitig mitteilen. Den vollständig ausgefüllten Praxismeldebogen reichen Sie spätestens vier Wochen vor Praxisbeginn ein. Sollten einzelne Angaben, wie z. B. die Telefonnummer der Praxis noch nicht bekannt sein, können Sie diese zeitnah nachreichen. Nach Eingang des Praxismeldebogens werden der persönliche Arztstempel und die codierten Rezeptformulare in Auftrag gegeben. Sie erhalten diese Unterlagen zusammen mit der Formularerstausstattung vor Praxisbeginn.
Bitte beachten Sie, dass eine Praxisaufnahme ohne Arztstempel und ohne Rezepte mit der persönlichen Codiernummer (Betriebsstättennummer) nicht möglich ist.