Stempelordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen
zum Inhalt und Gebrauch von Vertrags- und Psychotherapeutenstempeln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in Sachsen
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) regelt nach § 37 Abs. 1 BMV-Ä i. V. m. § 6 Teil 1 der Anlage zum Gesamtvertrag nach § 85 Abs. 2 SGB V die Einzelheiten zu Inhalt und Verwendung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutenstempeln.
Jedem Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung wird unter Beachtung der Bestimmungen der Berufsordnungen und der Weiterbildungsordnung der SLÄK durch die KV Sachsen einen Vertragsarzt-/Psychotherapeutenstempel zur Verfügung gestellt.
Die Einzelheiten können Sie der Stempelordnung (zum Download im rechten Seitenbereich) entnehmen.