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Sprechzeiten


Jeder Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung ist verpflichtet, an seinem Vertragsarztsitz sowie weiteren Tätigkeitsorten Sprechstunden entsprechend dem Bedürfnis der Patienten nach einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung festzusetzen und bekannt zu geben. Als Sprechstunden gelten die Zeiten, in denen der Vertragsarzt für die Versorgung der Versicherten unmittelbar zur Verfügung steht. Hiervon sind sämtliche Tätigkeiten des Vertragsarztes umfasst, die er im Rahmen einer Behandlung eines Versicherten erbringt. Dazu zählen auch operative Tätigkeiten und Besuchszeiten.

Mindestsprechstunden

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurde die Sprechstundenverpflichtung hinsichtlich der Mindestsprechstunden erweitert:

Bei einer Zulassung mit einem vollem Versorgungsauftrag müssen Sie an allen zugelassenen Tätigkeitsorten persönlich insgesamt mindestens 25 Stunden wöchentlich in Form von Sprechstunden zur Verfügung stehen. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gilt die Sprechstundenverpflichtung jeweils anteilig.

Für angestellte Ärzte kommt eine ergänzende Sprechstundenverpflichtung entsprechend dem Anstellungsumfang im jeweiligen Fachgebiet des Angestellten hinzu.

Offene Sprechstunde

Bestimmte Arztgruppen, die der grundversorgenden und wohnortnahen Patientenversorgung angehören, müssen zudem mindestens fünf offene Sprechstunden anbieten.

Psychotherapeutischen Sprechstunden

Jeder Arzt und Psychotherapeut mit einem vollen Versorgungsauftrag, der eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie hat, muss im Rahmen seiner generellen Sprechstundenverpflichtung 100 Minuten pro Woche in Form einer Psychotherapeutischen Sprechstunden vorhalten. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gilt dies anteilig.

Die Sprechzeiten sind beim jeweiligen Arzt bzw. Psychotherapeuten im Arztregister hinterlegt und werden zugleich in der Arztsuche veröffentlicht.

Sollten sich Ihre Sprechzeiten ändern, informieren Sie bitte die zuständige Bezirksgeschäftsstelle mit dem Formular „Eintrag/Änderung Arztregister“. Die Vorgaben hinsichtlich der Sprechzeiten finden Sie im Bundesmantelvertrag-Ärzte (§ 17).

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