Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Allgemein
Sämtliche zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und medizinische Einrichtungen sind zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet. Neben dem allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst werden in einigen Gebieten auch fachärztliche Dienste durchgeführt.
Näheres regelt die von der Vertreterversammlung der KV Sachsen beschlossene Bereitschaftsdienstordnung (BdO) sowie die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Sie finden die aktuelle Fassung im rechten Seitenbereich unter „Links und Dokumente“.
Befreiung
Wenn Sie im Ausnahmefall eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst beantragen möchten (§ 3 BdO), ist hierzu ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle zu stellen.
Dienständerungen
Änderungen bzw. Diensttauschmeldungen können mit dem Formular ,,Änderungs- und Tauschmitteilung" an die für Sie zuständige Bezirksgeschäftsstelle mitgeteilt werden.
Dienstbereitmeldungen
Alle zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Ärzte können ihre Dienstbereitmeldungen per Fax-Formular oder direkt per Web-Formular (auch für mobile Endgeräte) an die Ärztliche Vermittlungszentrale (ÄVZ) senden.
Dies gilt ebenso für die diensthabenden Fahrer der Fahrdienstleister in den Bereitschaftsdienstbereichen.
- Diensthabende Ärzte verwenden bitte
Anmeldung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst (Arzt)
oder das
Fax-Formular
- Fahrer verwenden bitte
Anmeldung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst (Fahrer)
oder das
Fax-Formular
Anwendung Fax-Formular:
Bitte füllen Sie das jeweils in Frage kommende Formular vollständig aus und senden Sie es dann per Fax an die entsprechende Nummer der BDVZ:
- Fax 0341 234931299
Wichtig ist die Angabe einer aktuellen Rückrufnummer.
Anwendung Web-Formular:
Der Versand des Web-Formulars ist nur möglich, wenn alle Felder vollständig ausgefüllt sind. Als Versandbestätigung können Sie sich die Dienstbereitmeldung an die eigene Mailadresse senden.