Bedarfsplanung und sächsischer Bedarfsplan
Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Mittel zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung, um eine flächendeckende, wohnortnahe vertragsärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten sowie Fehlversorgung zu vermeiden.
Der Bedarfsplan ist das zentrale Instrument der Bedarfsplanung. Die Aufstellung des Bedarfsplans in Sachsen obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und richtet sich nach den Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. (G-BA). Dabei wird die aktuelle Versorgungssituation auf die verschiedenen Arztgruppen bezogen erfasst, mit den jeweiligen Sollvorgaben abgeglichen und so das Versorgungsniveau ermittelt.
Zudem werden im Bedarfsplan regionale Besonderheiten (z.B. regionale Krankheitslast, sozioökonomische Faktoren, infrastrukturelle Besonderheiten) beschrieben, welche Abweichungen von den Vorgaben der bundeseinheitlichen Bedarfsplanungs-Richtlinie bedingen.
Mit dem neuen Bedarfsplan erfolgt eine planungsbereichsdifferenzierte Betrachtung der durch Hausärzte mitversorgten Patienten im Alter von unter 18 Jahren. Durch die enthaltenen Änderungen der hausärztlichen Verhältniszahlen werden Zulassungsmöglichkeiten nicht nur eingeschränkt, sondern auch zusätzlich geschaffen, was zukünftig eine Feinsteuerung der hausärztlichen Versorgung ermöglicht.
In Zusammenarbeit mit den Sächsischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie unter Beteiligung der zuständigen Landesbehörden und dem Sozialverband VdK wurde der neue Bedarfsplan 2022 aufgestellt, der die aktuelle Versorgungssituation in Sachsen beschreibt. Der Bedarfsplan wurde am 30.06.2022 veröffentlicht und findet ab 30.06.2022 Anwendung.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 und Satz 6 BPL-RL ist die regionale Versorgungssituation im Bedarfsplan in der Regel halbjährlich fortzuschreiben.
Sie finden den aktuellen Bedarfsplan 2022 sowie dessen Vorgängerversionen und entsprechenden Fortschreibungen im rechten Seitenbereich unter „Dokumente“.