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Arztregister - Änderungen

Eine aktuelle und korrekte Arztregistereintragung ist auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Tätigkeit.

Daher besteht für Änderungen der persönlichen Angaben – wie zum Beispiel des Namens, der Sprechzeiten, der Privatanschrift oder auch beim nachträglichen Erwerb von Zusatzweiterbildungen entsprechend Weiterbildungsordnung – eine schriftliche Mitteilungspflicht. Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Praxisanschrift (Praxisverlegung) die vorherige Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss erfordert.

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Änderungsmitteilung Arztregister

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