Arztregister - Änderungen
Eine aktuelle und korrekte Arztregistereintragung ist auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Daher besteht für Änderungen der persönlichen Angaben – wie zum Beispiel des Namens, der Sprechzeiten, der Privatanschrift oder auch beim nachträglichen Erwerb von Zusatzweiterbildungen entsprechend Weiterbildungsordnung – eine schriftliche Mitteilungspflicht. Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Praxisanschrift (Praxisverlegung) die vorherige Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss erfordert.