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Erklärung zur Abrechnung


Der Vertragsarzt hat seine Leistungen nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien zu erbringen und muss laut § 35 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) eine Erklärung zur Abrechnung abgeben.

  • Die Erklärung zur Abrechnung ist zur Abrechnungsabgabe als Pflichtdokument einzureichen. Erfolgt keine Einreichung, ist eine Auszahlung des Honorars nicht möglich. Die für die KV Sachsen aktuelle Version der Erklärung zur Abrechnung finden Sie im rechten Teil dieser Seite unter Dokumente.
  • Die Erklärung zur Abrechnung ist mit der Unterschrift und dem Stempel des Vertragsarztes bzw. des Therapeuten zu versehen. Sofern in einer Praxis mehrere unterschriftsberechtigte Ärzte tätig sind, ist die Unterschrift eines unterschriftsberechtigten Arztes ausreichend.
  • Wird die Online-Abgabe der Quartalsabrechnung über das Mitgliederportal der KV Sachsen genutzt, besteht die Möglichkeit die „Erklärung zur Abrechnung“ elektronisch einzureichen. Durch Setzen einer Markierung im Mitgliederportal wird bestätigt, dass die auf der Erklärung zur Abrechnung enthaltenen Angaben gelesen wurden und akzeptiert werden.

    Bitte beachten Sie, dass das Kontrollkästchen nur bei Unterschriftsberechtigten angezeigt wird. Bei der Abrechnungseinreichung durch angestellte Ärzte, über den Mitarbeiterzugang und bei Nicht-Arzt- Nutzern (z. B. Sammeleinreichern) kann die Erklärung zur Abrechnung bei der Einreichung nicht bestätigt werden. Für diesen Personenkreis besteht jedoch die Möglichkeit die Abrechnung online einzureichen, ohne diese zu kennzeichnen. Die Erklärung zur Abrechnung kann dann im Nachgang bis zum 15. des jeweils ersten Quartalsmonats durch einen Berechtigten gekennzeichnet und abgegeben werden.

    Sofern in einer Praxis mehrere unterschriftsberechtigte Ärzte tätig sind, ist die Bestätigung eines unterschriftsberechtigten Arztes ausreichend.

Weitere Informationen zur Abrechnungsabgabe finden Sie im Themenbereich Abrechnungsannahme und Termine.  Für Fragen im Zusammenhang mit der Erklärung zur Abrechnung stehen Ihnen in den Bezirksgeschäftsstellen die im rechten Teil dieser Seite genannten Mitarbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

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