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EDV in der Arztpraxis

Gemäß der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V hat die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen oder –psychotherapeutischer Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mittels EDV leitungsgebunden elektronisch (online) zu erfolgen.

Es sind die Vorgaben der Bundesebene hinsichtlich der Zertifizierung der eingesetzten Praxisverwaltungssysteme (PVS) einzuhalten.

Zertifizierung der eingesetzten Praxisverwaltungssysteme

Beachten Sie dazu auch die „Richtlinie der KV Sachsen zur Erstellung der Quartalsabrechnung“ sowie die Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf der Homepage der KBV unter der Adresse www.kbv.de > Hauptseite > Themen A-Z > Buchstabe E/Elektronische Gesundheitskarte.

Praxis am Netz

Zeitgemäße Informationstechnologie (IT) ist in den Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten nicht mehr wegzudenken. Sie unterstützt die Verwaltung in der Arztpraxis und verschafft Ihnen somit mehr Zeit für den Patientenkontakt.

Anforderungen an Hard- und Software in der Praxis

Das Angebot an moderner Informationstechnologie für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen ist sehr groß. Es geht beim Einsatz in der Praxis inzwischen um mehr als die Abrechnung und die ärztliche Dokumentation. Die Anforderungen an eine moderne IT-Ausstattung steigen stetig.

Der sehr hohe Schutzbedarf von sensiblen Daten und Systemen in der Arztpraxis erfordert höchste organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen. Schon aus datenschutz- und haftungsrechtlichen Gründen ist stets ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Was alles bei der IT-Infrastruktur beachtet werden muss, hat die KBV auf ihrer Homepage unter der Adresse www.kbv.de  > Hauptseite > Service > Service für die Praxis > Praxis-IT veröffentlicht.

Die IT-Grundausstattung

Praxisverwaltungssysteme (PVS) gehören zur Grundausstattung in jeder Praxis. Die Software unterstützt  Sie und Ihre Mitarbeiter bei der Organisation, Durchführung  und Dokumentation der Praxisaufgaben. Alle Praxisabläufe können damit fast vollständig digital abgebildet werden. Weiterhin wird mit einem PVS die Abrechnung Ihrer Leistungen gegenüber der KV Sachsen und auch an weitere Kostenträger außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstellt.

Mitgliederportal der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

Die KV Sachsen verfügt über eine eigene, gut ausgebaute Plattform - Das Mitgliederportal. Es bietet unter anderem die folgenden Funktionen:

  • Online-Abrechnung
  • Vorabprüfung der Abrechnung
  • Arzt- und Therapeutensuche
  • elektronische Ablage Honorarunterlagen
  • Mitarbeiterlogin

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Blankoformularbedruckung

Blankoformularbedruckung (BFB) ist die Formularerzeugung auf unbedrucktem Spezialpapier in der Arztpraxis, wobei durch die Praxis-Software und einem Laserdrucker sowohl das eigentliche Formular als auch der Formularinhalt generiert werden.

Dabei können alle bundesweit einheitlichen vertragsärztlichen Formulare und Psychotherapieformulare mit Ausnahme des Musters 16 (Rezept) generell mittels Blankoformularbedruckung erzeugt werden. Das Rezept (Muster 16) wird aus Sicherheitsgründen nicht im Blankoverfahren erstellt, sondern als Originalvordruck bedruckt.

Voraussetzung für die Nutzung der Blankoformularbedruckung ist, dass die verwendete Praxis-Software von der KBV für die Blankoformularbedruckung zertifiziert wurde.

Die Vorschriften zur Blankoformularbedruckung sind im § 42 Bundesmantelvertrag - Ärzte (BMV-Ä) verankert. Weitere Regelungen, die beim Verfahren der Blankoformularbedruckung zu beachten sind, finden sich in der „Vordruck-Vereinbarung Blankoformularbedruckung“ (Anlage 2a Bundesmantelvertrag-Ärzte). Des Weiteren gelten die verbindlichen Hinweise der Vordruckerläuterungen zum Ausfüllen der einzelnen Felder.

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Abrechnung mittels maschinell verwertbarer Datenträger

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