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Abrechnungsannahme und Abrechnungstermine

Online-Abgabe


Die Einreichung der Online-Abrechnung ist regelmäßig zu folgenden Abrechnungszeiträumen über das Mitgliederportal möglich:

  • Abrechnungsquartal I: 30.03. - 15.04.
  • Abrechnungsquartal II: 30.06. - 15.07.
  • Abrechnungsquartal III: 30.09. - 15.10.
  • Abrechnungsquartal IV: 30.12. - 15.01.

Sollten Sie die Abrechnung z. B. aufgrund von Urlaub nicht im genannten Zeitraum online einreichen können, haben Sie bis 15 Tage vor den genannten Abrechnungszeiträumen die Möglichkeit, Ihre Abrechnung vorzeitig einzureichen. Dies ist nur dann möglich, wenn alle im Quartal erbrachten Leistungen abschließend und vollständig in der Abrechnung enthalten sind.

Die Nutzung der Vorabprüfung ist ca. eine Woche vor Quartalsbeginn (nach Bekanntgabe auf der Homepage) möglich.

Achtung: Die vorzeitige Abrechnungsabgabe ist aus technischen Gründen für Neuärzte und -psychotherapeuten, für die erstmalige Abrechnungsabgabe, und Praxen, deren Betriebsstättennummer sich geändert hat, nicht möglich.

Parallel zur Übermittlung der Online-Abrechnung sind vorerst weiterhin folgende Pflichtdokumente in Papierform einzureichen:

  • Erklärung zur Abrechnung (in Papierform, sofern nicht online gekennzeichnet)
  • Behandlungsausweise und weitere einzureichende Abrechnungsunterlagen entsprechend dem Dokument „Unterlagen zur Abrechnungsabgabe“ am rechten Seitenrand
  • Sachkostenbelege (nur Originalrechnungen)

Die noch notwendigen Papierunterlagen sind ebenfalls innerhalb der oben genannten Fristen zur Abgabe der Abrechnung einzureichen.

Weiterhin sind, sofern zutreffend, die folgenden Dokumentationen online bis zum angegebenen Termin zu übermitteln:

  • Dialyse (Termine und Einzelheiten zur Einreichung unter dem Thema Qualität
  • Hautscreening (15. Kalendertag des dem Leistungsquartal folgenden Monats)
  • Koloskopie (Termine und Einzelheiten zur Einreichung unter dem Thema Qualität

    Die Zugangsanträge zum Mitgliederportal finden Sie unter der Themenseite "Mitgliederportal"

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    Datenträgerabgabe

    Die Quartalsabrechnung auf Datenträger und notwendige Abrechnungsunterlagen sind grundsätzlich auf postalischem Weg bis zum 15. Kalendertag des dem Leistungsquartal folgenden Monats bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen einzureichen. Es sind für den Datenträgerversand geeignete Briefumschläge zu nutzen

    Bei Verhinderung haben Sie die Möglichkeit, auch in den letzten Tagen vor Quartalswechsel Ihre Unterlagen bei uns einzureichen, allerdings sind in diesem Fall noch spezielle Abrechnungsbedingungen zu beachten, wie z. B. die Vermeidung von Fallsplittungen.

    Folgende Pflichtdokumente sind einzureichen:

    Datenträgerabgabe

    • Erklärung zur Abrechnung
    • Datenträger (CD) über alle Kassen
    • Behandlungsausweise und weitere einzureichende Abrechnungsunterlagen entsprechend dem Dokument „Unterlagen zur Abrechnungsabgabe“ am rechten Seitenrand
    • Sachkostenbelege (nur Originalrechnungen)

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    Weitere Hinweise zur Abrechnungsabgabe

     

    Sollte es Ihnen in begründeten Fällen nicht möglich sein, zu den angegebenen Abgabeterminen Ihre Abrechnung einzureichen, bitten wir Sie, mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Informieren Sie uns bitte auch, wenn Sie in einem Quartal keine Leistungen erbringen und deshalb keine Unterlagen zur Abrechnung einreichen.

    Für verspätet eingereichte Abrechnungen gelten die Regelungen des § 2 der Abrechnungsordnung. Bitte beachten Sie, dass neben dem laufenden Quartal maximal einzelne Fälle aus dem Vorquartal eingereicht werden können.

    Schlagworte:

     

    Online-Abrechnung

    Datenträgerabrechnung

    Notarztabrechnung

    Weitere Hinweise zur Abrechnungsabgabe