Medizinische Versorgungszentren gem. § 95 SGB V
Zum 01.01.2004 hat der Gesetzgeber den Katalog ärztlicher Leistungserbringer um die zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren ergänzt. Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifende ärztliche geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind.
Ein MVZ kann von allen Leistungserbringern gegründet werden, die zur medizinischen Versorgung der Versicherten zugelassen oder ermächtigt sind oder per Vertrag in ihr teilnehmen. Die ärztliche Versorgung muss durch mindestens zwei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen oder unterschiedlicher Versorgungsformen gewährleistet sein. Beachten Sie dazu auch die Rubrik "MVZ".
Mit Medizinischen Versorgungszentren werden vor allem folgende Ziele verfolgt:
- eine besondere medizinische Versorgungsqualität aus einer Hand
- enge Zusammenarbeit aller an der Behandlung Beteiligten
- gemeinsame Verständigung über Krankheitsverlauf, Behandlungsziele und Therapie
- Zeitersparnis für den Patienten durch kurze Wege zwischen den einzelnen Ärzten und sonstigen Leistungserbringern
- Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen
- Entlastung des medizinischen Personals von Verwaltungsaufgaben
- Flexiblere Arbeitszeiten
- Erschließung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen durch die gemeinsame Nutzung von Medizintechnik, technischen Einrichtungen und der Verwaltung
- Wegfall des ökonomischen Risikos einer Praxisgründung