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Mund-Nasen-Bedeckung auch in Arztpraxen

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen begrüßt ausdrücklich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sowohl im Öffentlichen Personennahverkehr, als auch in Einrichtungen des Einzelhandels und ist insofern froh, dass Sachsen hierbei eine Vorreiterrolle eingenommen hat.

Wir würden uns allerdings wünschen, dass diese Verpflichtung auch auf den Besuch jeglicher medizinischer Einrichtungen, vor allem aber Arztpraxen, ausgeweitet wird.

Wir erklären deshalb auch unsere unbedingte Zustimmung, wenn von Arztpraxen das Betreten der Einrichtung an das Tragen einer entsprechenden Bedeckung als Bedingung geknüpft wird. Da notfalls auch ein Tuch oder Schal ausreicht, haben wir auch keinerlei Verständnis, wenn von Seiten der Bürger vorgebracht wird, sich und andere mangels Verfügbarkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht schützen zu können.

V.i.S.d.P.: Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen