Informationen zur Bereitschaftsdienstreform
Bereitschaftsdienstreform
In Sachsen wurden durch die Strukturreform aus 95 Bereitschaftsdienst-Bereichen (wenige Jahre zuvor waren es sogar noch über 130) nunmehr 23 Bereiche geschaffen. Dies ermöglicht eine effiziente Planung der Einsätze der diensthabenden Ärzte für eine bessere Versorgung der Patienten. In jedem Bereitschaftsdienst-Bereich wurde zudem mindestens eine Bereitschaftspraxis eingerichtet.
Hinweis: Die Praxisstandorte in Dresden-Neustadt und Pirna sollen in Kürze eröffnet werden.
Grundlage:
In ganz Sachsen wurde eine Strukturreform im Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst umgesetzt. Die Neuorganisation des Bereitschaftsdienstes resultiert aus der bundesweiten Gesetzgebung, der Forderung nach Einrichtung von „Notdienstpraxen“ nach § 75, Abs. 1b Sozialgesetzbuch V. Diese Bereitschaftsdienstreform wurde im Freistaat durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen durchgeführt. Grundlage war der Beschluss der Vertreterversammlung der KV Sachsen im Oktober 2017.
Bereitschaftspraxen
Bereitschaftspraxen sind die Anlaufstellen für Patienten, wenn die Arztpraxis geschlossen hat. Die KV Sachsen ist Betreiber dieser Praxen, die der medizinischen Versorgung der Bevölkerung außerhalb der üblichen Sprechzeiten von Arztpraxen dienen. Die Bereitschaftspraxen arbeiten in Kooperation mit den jeweiligen Kliniken an den Krankenhausstandorten und werden oft auch als „Portalpraxen“ bezeichnet. Sie dienen der Behandlung von Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, die normalerweise tagsüber eine Arztpraxis aufsuchen würden und deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Praxisöffnungstag warten kann.
- Von den 39 geplanten Bereitschaftspraxen sind bereits 37 in Betrieb. Die allgemeinmedizinischen Praxen in Pirna und Dresden-Neustadt folgen voraussichtlich zum 1. Dezember 2021.
- Standortwahl: Die Erreichbarkeit innerhalb von max. 20 Minuten Fahrzeit ist für den Großteil der Patienten möglich.
- 210.022 Behandlungsfälle wurdenin den Ärztlichen Bereitschaftspraxen im Zeitraum
1. Januar 2018 – 31. März 2021 registriert.
Weitere Informationen zu Adressen und aktuellen Öffnungszeiten aller Standorte der Bereitschaftspraxen in Sachsen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Bereitschaftspraxen und -sprechstunden in Ihrer Region
Hinweis: Damit die Wartezeiten akut erkrankter Personen nicht unnötig verlängert werden, sind die Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen zur ausschließlichen Ausstellung von Wiederholungsrezepten oder Folgebescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit. Unbedingt zu beachten ist, dass Bereitschaftspraxen keine Anlaufstellen für Personen mit Verdacht auf COVID-19 sind
Hausbesuchsdienst und Ärztliche Vermittlungszentrale
Patienten, die die Rufnummer 116117 wählen, werden über ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren vermittelt. Bei unklaren Sachverhalten wird angestrebt, dass von den Mitarbeitern der Ärztlichen Vermittlungszentrale ein beratender Arzt hinzugezogen werden kann. Wenn ein Hausbesuch erforderlich ist, übermittelt die Ärztliche Vermittlungszentrale dem Bereitschaftsdienstarzt eine Hausbesuchsanforderung. Der diensthabende Arzt legt die Reihenfolge der abzufahrenden Hausbesuche nach medizinischer Dringlichkeit der Indikation fest.
- Der Aufbau einer eigenen Ärztlichen Vermittlungszentrale, die seit dem 1. Oktober 2019 im 24/7-Betrieb ist, erfolgte.
- 746.484 Anrufe wurden in der Ärztlichen Vermittlungszentrale (116117) seit dem 1. Juli 2018 angenommen.
- 328.510 Hausbesuche des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes erfolgten im Zeitraum
1. Januar 2018 – 31. März 2021.
Telefonisch ist die Ärztliche Vermittlungszentrale unter der kostenfreien bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 erreichbar. Weitere Informationen:
www.kvsachsen.de > Bürger > Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Hinweis: Bei lebensbedrohlichen Symptomen, z. B. Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft und Vergiftungen, ist der Rettungsdienst unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 112 zuständig.