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Impfungen und öffentliche Gesundheit – Einer geimpft- viele geschützt

Impfungen nützen nicht nur den Geimpften, sondern schützen auch deren Kontaktpersonen, tragen zum Abebben von Epidemien bei und ermöglichen manchmal auch die Ausrottung einer Krankheit.

Konsequent durchgeführte Impfungen im Kindesalter sind Teil jeder Gesundheitsvorsorge, schützen aber nicht in jedem Fall ein Leben lang. In vielen Fällen sind regelmäßige und altersgerechte Auffrischimpfungen notwendig. Jeder sollte bis ins hohe Alter einen Impfschutz gegen Diphtherie und Tetanus besitzen. Reisen sind eine gute Gelegenheit, den Impfschutz zu überprüfen, Impflücken zu schließen und nötige Auffrischimpfungen alle 10 Jahre durchzuführen. Falls ein unvollständiger Impfschutz komplettiert wird, ist zu beachten, dass es keine zu großen Abstände zwischen Impfungen gibt, jede Impfung gilt. Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muss nicht neu begonnen werden (Impfdokumentation muss vorliegen). Hat ein Patient keinerlei Impfdokumente, dann muss er als ungeimpft betrachtet werden.

Was Impfungen leisten

Impfen bedeutet das Immunsystem eines Menschen so vorzubereiten, dass es den Ausbruch einer Krankheit verhindern oder zumindest ihren Verlauf mildern kann, wenn sich die geimpfte Person infiziert. Ärzte unterscheiden Aktivimpfungen von Passivimpfungen, die oft zu den Impfungen im weiteren Sinne gezählt werden.

Aktivimpfungen

Aktivimpfungen sorgen dafür, dass der Körper wesentliche Teile eines Krankheitskeims kennenlernt, ohne mit dem gefährlichen Erreger selbst konfrontiert zu sein. Das verschafft ihm den nötigen Vorsprung beim Aufbau seiner Abwehr (bestehend aus Immunzellen und gezielt gegen den Érreger wirkenden Antikörpern). Dringen später die echten Erreger ein, ist die Abwehr schon aufgebaut und zerstört sie.

Gegen folgende Krankheiten gibt es heute vorbeugende Aktivimpfungen:

  • Diphtherie
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Influenza (saisonale echte Grippe)
  • Haemophilus-influenzae-b-Infektion
  • Hirnhautentzündung durch Meningokokken
  • FSME (Frühsommerhirnhautentzündung)
  • Polio (Kinderlähmung)
  • Varizellen (Windpocken)
  • Pneumokokken (Mittelohrentzündung durch Pneumokokken, Lungenentzündung)
  • HPV (Gebärmutterhalskrebs durch humane Papillomaviren)
  • Tollwut
  • Gelbfieber
  • Brechdurchfall durch Rotaviren
  • Herpes Zoster (Gürtelrose)

Nähere Informationen zu den einzelnen Impfungen erhalten Sie beim Robert-Koch-Institut.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, Berlin entscheidet, welche Impfungen in Deutschland für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Kinder, Erwachsene) empfohlen sind. Diese empfohlenen Schutzimpfungen müssen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Andere Impfungen, wie z. B. Reiseimpfungen müssen die Versicherten selbst bezahlen. Die aktuellen STIKO-Empfehlungen (Impfzeitpunkt, Impfintervall) sind abrufbar unter www.rki.de (Rubrik Infektionsschutz).

Passivimmunisierung

Sind bei einem Menschen, der keinen umfassenden Impfschutz hat schon Krankheitserreger eingedrungen, ist es für eine Impfung meist zu spät. Dann kann jedoch eine Passivimmunisierung helfen. Dabei werden dem Patienten Antikörper gespritzt, die aus dem Serum geimpfter Menschen gewonnen werden. Die Präparate für die Passivimmunisierung heißen Immunglobuline (Antiseren).

Gegen folgende Infektionskrankheiten sind Immunglobuline zur Passivimmunisierung verfügbar:

  • Diphtherie
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Masern
  • Röteln
  • Tetanus
  • Tollwut

Impfen - Empfehlungen der Impfkommissionen

Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts bekommen Sie Informationen zu den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollen und mit einer Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. www.rki.de

Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO)

Auf den Internetseiten der Sächsischen Landesärztekammer sowie der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen finden Sie den aktuellen Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen. Außerdem erhalten Sie dort die Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission zu verschiedenen Impfthemen (E1 bis E12). www.slaek.dewww.gesunde.sachsen.de

Verwaltungsvorschrift(VwV) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales

"Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)" vom 07.09.2017

 

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