Hintergrund und Zielstellung
Hintergrund
Arzneimittel gehören, richtig angewendet, zu den wirksamsten Instrumenten medizinischer Hilfe. Wegen der höheren Lebenserwartung steigt die Behandlungsdauer chronischer Erkrankungen und die Zahl multimorbider Patienten. Arzneimittel werden damit häufig zu jahrelangen Begleitern von Patienten.
Eine Arzneimitteltherapie ist dabei oft nicht frei von Risiken. Die gleichzeitige Gabe von mehr als 5 Wirkstoffen mit systemischer Wirkung in der Dauermedikation (Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten) erhöht das Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen aber auch die fehlende Therapietreue des Patienten kann ein maßgeblicher Risikofaktor darstellen.
Um diese Probleme bewältigen zu können, sind innovative Versorgungskonzepte gefragt, die dem erhöhten Betreuungsbedarf multimorbider Patienten gerecht werden.
Zielstellung
- Optimierung der Versorgung des multimorbiden Patienten durch bessere Betreuung und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
- Verbesserung der Arzneitherapie durch medizinische und pharmazeutische Überprüfung der Polymedikation der Patienten
- Die Therapietreue der Patienten soll durch ein zwischen Arzt und Apotheker abgestimmtes Medikationsmanagement gefördert werden.
- Die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker soll gefördert werden.
- Der Arzt soll bei der evidenzbasierten und wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln unterstützt werden.
Gesetzliche Grundlage
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben im Jahr 2011 ein Konzept zur Arzneimittelversorgung entwickelt. Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber über den neu geschaffenen § 64a SGB V die Möglichkeit eröffnet, das Konzept in einem Modellversuch für gesetzlich versicherte Patienten zu verwirklichen.
Der Sächsische und Thüringer Landesapothekerverband sowie die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen und die AOK PLUS haben sich zu einer Umsetzung dieses Konzeptes entschlossen und einen „Vertrag zu einem Modellvorhaben nach § 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung in Sachsen und Thüringen (ARMIN)“ geschlossen.
Dieser ist am 1. April 2014 in Kraft getreten und wurde stufenweise umgesetzt.