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Die drei Module


ARMIN basiert auf den folgenden drei Modulen, die stufenweise umgesetzt wurden:

1.) Wirkstoffverordnung

Die Wirkstoffverordnung sieht eine produktneutrale Verordnung von Wirkstoffen durch den Arzt vor. Die konkrete Präparateauswahl erfolgt in der Apotheke. Bestehende Rabattverträge werden berücksichtigt.

Mit der Wirkstoffverordnung werden Einsparpotentiale erschlossen ohne die Therapiequalität zu gefährden. Dies kommt der Versorgung von Patienten als Beitrag zur Beitragssatzstabilität der Krankenkassen zugute.

Bislang war es mit Hilfe der meisten Praxisverwaltungssysteme (PVS) nicht möglich, eine für den Apotheker eindeutig belieferbare Wirkstoffverordnung auf das Rezept zu drucken.

Mit der technischen Unterstützung im Modellvorhaben

  • wählt der Arzt wie gewohnt ein Fertigarzneimittel aus,
  • leitet das PVS daraus Wirkstoff, Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße ab
  • und druckt eine entsprechende Wirkstoffverordnung auf das Rezept.

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2.) Medikationskatalog

Der für ARMIN verwendete Medikationskatalog wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Er enthält für versorgungsrelevante Indikationen zugelassene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die nach definierten Kriterien in Kategorien eingeordnet wurden. Ziel ist es, eine leitliniengerechte, patientenorientierte und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen.


Arbeitsgrundlage für die Einstufung der Wirkstoffe waren:

  • Therapieempfehlungen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Abschlussberichte des Instituts für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
  • Empfehlungen aus den Disease Management Programmen (DMP)
  • Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  • G-BA-Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung
  • Wirkstoff AKTUELL
  • Bewertungen des Arzneimittelkursbuchs
  • Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie


Nach folgender Systematik wurde die Einteilung der Wirkstoffe vorgenommen:

  • Standard: Wirkstoffe, die für den überwiegenden Anteil der Patienten zur Behandlung der Erkrankung in Frage kommen.
  • Reserve: Kategorie bezieht sich auf den Einsatz bei relevanten Patientengruppen, für die eine Behandlung mit den Standardwirkstoffen nicht in Frage kommt
  • Nachrangig: Die übrigen für diese Indikation zugelassenen Wirkstoffe, die nicht unter die Definition „Standard“ oder „Reserve“ fallen. Wirkstoffe, die in bestimmten Behandlungskonstellationen Vorteile haben, aber in der Gesamtschau als „Nachrangig zu verordnen“ einzustufen sind.


Folgende Indikationen waren Gegenstand des Medikationskataloges:

  • Hypertonie
  • Koronare Herzkrankheit
  • Fettstoffwechselstörung
  • Osteoporose
  • Herzinsuffizienz
  • Vorhofflimmern
  • Alzheimer-Demenz
  • Depression
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Antibiotikatherapie der oberen Atemwege
  • Antibiotikatherapie der unteren Atemwege
  • Antibiotikatherapie der Harnwege
  • COPD
  • Asthma

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3.) Medikationsmanagement

Die Schritte zum Medikationsplan:

  1. Der Apotheker erfasst die Gesamtmedikation
  2. Der Apotheker erstellt einen vorläufigen Medikationsplan
  3. Der Arzt bewertet die Medikation und ergänzt den Medikationsplan
  4. Der Apotheker komplettiert den Medikationsplan
  5. Kontinuierliche Pflege des Medikationsplans

 

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