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Weitere Fördermaßnahmen des Landesausschusses


Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen Fördermaßnahmen beschlossen.

Allgemeine Hinweise
  • Gefördert werden Vorhaben im KV-Bezirk Sachsen, die zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung beitragen.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein gültiger Beschluss des Landesausschusses zur Feststellung einer (drohenden) Unterversorgung bzw. eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs für die Region vorliegen, in der eine Zuwendung erstmals beantragt wird. Regionen mit Feststellungen finden Sie hier
  • Der Landesausschuss beschließt Fördermaßnahmen in der Regel in Bezug auf die Arztgruppen nach der jeweils gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie.
  • Die hier aufgeführten Förderungen können nur bei Vorhandensein einer Förderstelle in der jeweiligen Förderregion gewährt werden.
  • Details zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der rechten Seite in den „Förderbedingungen“.
  • An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.

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Quereinstieg Allgemeinmedizin


Weiterbildungszuschlag als Gehaltsförderung von Quereinsteigern in die Allgemeinmedizin

Um dem Hausärztemangel entgegenzuwirken und zur Steigerung der Attraktivität einer ambulant allgemeinmedizinischen Tätigkeit wird der Quereinstieg von Fachärzten anderer Fachgebiete in die Allgemeinmedizin unterstützt. Mit der Förderung soll insbesondere ein finanzieller Ausgleich während der Weiterbildungszeit gegenüber der Tätigkeit als Facharzt geschaffen werden. Die Förderung Quereinstieg Allgemeinmedizin wird zusätzlich und analog zur Weiterbildungsförderung nach § 75a SGB V in Höhe von 2.500 Euro monatlich bei einer Vollzeitstelle für höchstens zwei Jahre gewährt.

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Hausarzt auf Probe


Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung

Bisher in einem Krankenhaus tätige Fachärzte für Innere Medizin haben nun die Möglichkeit, Erfahrungen in einer Hausarztpraxis zu sammeln und dabei eine finanzielle Unterstützung von 7.900 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle während eines Zeitraums von 18 Monaten zu erhalten. Grundvoraussetzung ist, dass der anstellende Hausarzt in eigener Niederlassung oder in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätig ist.

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SPV-Förderung


Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmenden ÄrzteZiel dieser Maßnahme ist eine flächendeckende sozialpsychiatrische Versorgung in Sachsen zu erreichen. Sozialpsychiatriepraxen, die erstmalig an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmen, können mit dieser Unterstützung entsprechende Räumlichkeiten einrichten und das geforderte Personal einstellen. Die Förderung beträgt 50.000 Euro als Einmalzahlung. Hierfür sind in einem Zeitraum von fünf Jahren gewisse Mindestbehandlungsfallzahlen zu erbringen sowie Sprechstunden im vereinbarten Umfang vorzuhalten.

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Bitte beachten Sie folgende Hinweise:


Gemäß § 105 Sozialgesetzbuch V - Krankenversicherung - (SGB V) „Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“ hat die Kassenärztliche Vereinigung den gesetzlichen Auftrag Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte in Gebieten oder in Teilen von Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt hat. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheidet über die Gewährung, über die Höhe der Sicherstellungszuschläge, über die Dauer der Maßnahme sowie über die Anforderungen an den berechtigten Personenkreis.

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