Fördermaßnahmen für Fachärzte
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf kann der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen die Fördermaßnahmen Förderpauschale und Gewährung eines Mindestumsatzes beschließen.
Förderpauschale
Die Förderpauschale soll einen Anreiz setzen, in förderfähigen Regionen einen Vertragsarztsitz zu übernehmen, eine Vertragsarztpraxis zu gründen oder einen Arzt anzustellen. Die Einmalzahlung wird abhängig von der entsprechenden regions- und arztgruppenbezogenen Förderstelle bis zu einer Höhe von 100.000 € gewährt. Voraussetzung ist unter anderem eine fünfjährige Bindungsfrist in der bestimmte Fallzahlgrenzen zu erreichen sind. Diese Fördermaßnahme, die bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich war, wird somit nahezu unverändert fortgeführt.
Eckpunkte:
Höhe und Umfang?
- grundsätzlich 60.000 Euro,
bei priorisierten Förderstellen 100.000 Euro - für Psychotherapeuten grundsätzlich 30.000 Euro, bei priorisierten Förderstellen 50.000 Euro
- abhängig vom Versorgungsauftrag / Beschäftigungsumfang
- bei Neugründung einer Zweigpraxis 6.000 Euro
Voraussetzungen?
- Für die Dauer von fünf Jahren sind u. a. folgende Vorgaben zu erfüllen:
- Erbringen von Mindestbehandlungsfallzahlen,
- Vorhalten von Mindestsprechstunden.
Mindestumsatz
Ziel des Mindestumsatzes ist eine Minimierung des Kostenrisikos im Rahmen des Praxisaufbaus oder der Anstellung eines Arztes. Die Zuwendung gewährleistet damit den Betrieb einer Praxis von Beginn an. Diese Förderung, die als quartalsweiser Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz gewährt wird, ist ebenfalls aus den vergangenen Jahren bekannt und an eine regions- und arztgruppenbezogene Förderstelle gekoppelt. Der Mindestumsatz wurde jedoch teilweise modifiziert. Somit sind in der zweijährigen Bezugszeit künftig keine starren Fallzahlgrenzen mehr zu berücksichtigen.
Eckpunkte:
Höhe und Umfang?
- 1. – 2. Tätigkeitsquartal: Mindestumsatz entspricht dem Auffüllbetrag vom tatsächlich erreichten Umsatz zur Höhe des Durchschnittes der Vergleichsgruppe
- 3. – 4. Tätigkeitsquartal: Mindestumsatz entspricht max. 40 % des durchschnittlichen Honorars der Vergleichsgruppe
- 5. – 8. Tätigkeitsquartal: Mindestumsatz entspricht max. 25 % des durchschnittlichen Honorars der Vergleichsgruppe
Voraussetzungen?
- Versorgung ist in der betreffenden Region für fünf Jahre im vereinbarten Umfang zu gewährleisten
Details zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der rechten Seite in den „Förderbedingungen".
Aktuelle Förderstellen für Fachärzte
Details zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der rechten Seite in den „Förderbedingungen“.
Für folgende Planungsbereiche bzw. Bezugsregionen hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen in den genannten Arztgruppen die o. g. Fördermaßnahmen wie folgt beschlossen:
Augenärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Mittweida
2x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Mittweida Planungsbereich Stollberg
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Stollberg**Planungsbereich Südwestsachsen
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für BZR Hohenstein-Ernstthal**
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für BZR Reichenbach**
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Auerbach**
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Oelsnitz**Planungsbereich Bautzen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Bautzen- Planungsbereich Torgau-Oschatz
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Oschatz**
Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Hautärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Chemnitzer Land
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Hohenstein-Ernstthal**
- Planungsbereich Mittlerer Erzgebirgskreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Marienberg**
- Planungsbereich Mittweida
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Mittweida
- Planungsbereich Bautzen
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Bautzen
- Planungsbereich Löbau-Zittau
2x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Löbau-Zittau
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
HNO-Ärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Görlitz, Stadt / Niederschlesischer Oberlausitzkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Weißwasser**
- Planungsbereich Hoyerswerda, Stadt/Landkreis Kamenz
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Radeberg** Planungsbereich Löbau-Zittau
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Löbau-Zittau- Planungsbereich Riesa-Großenhain
2x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Großenhain
- Planungsbereich Sächsische Schweiz
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Neustadt**
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Kinderärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Torgau-Oschatz
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Torgau **
- Planungsbereich Freiberg
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Freiberg Planungsbereich Plauen, Stadt / Vogtlandkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Reichenbach**
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Nervenärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Bautzen
2x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Bautzen Planungsbereich Görlitz, Stadt / Niederschlesischer Oberlausitzkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Weißwasser: Bindung an Facharztrichtung Neurologie**- Planungsbereich Muldentalkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Wurzen**
- Planungsbereich Torgau-Oschatz
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Torgau
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Urologen (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Bautzen
1x Förderpauschale 60.000 €/ Mindestumsatz für BB Bautzen
- Planungsbereich Riesa-Großenhain
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Riesa-Großenhain
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Kinder- und Jugendpsychiater (Spezialisierte fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Südsachsen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Erzgebirgskreis**
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Mittelsachsen**
- Planungsbereich Oberlausitz-Niederschlesien
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für BZR Görlitz
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Nuklearmediziner (Gesonderte fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich KV-Bezirk Sachsen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Oberlausitz-Niederschlesien**
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Südsachsen**
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner (Gesonderte fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich KV-Bezirk Sachsen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Oberlausitz-Niederschlesien**
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Südsachsen**
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Gemäß § 105 Sozialgesetzbuch V - Krankenversicherung - (SGB V) „Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“ hat die Kassenärztliche Vereinigung den gesetzlichen Auftrag Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte in Gebieten oder in Teilen von Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt hat. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheidet über die Gewährung, über die Höhe der Sicherstellungszuschläge, über die Dauer der Maßnahme sowie über die Anforderungen an den berechtigten Personenkreis.
Stand nach Beschluss des Landesausschusses vom: 02.02.2022
Die ausgeschriebenen Fördermaßnahmen werden mit Inkrafttreten veröffentlicht.
Die Veröffentlichung der Fördermöglichkeiten erfolgt ohne Gewähr. Es wird darauf hingewiesen, dass in Regionen mit festgestellter drohender Unterversorgung und aktuell vorliegender Sperrung des Planungsbereiches nur Förderungen von Praxisübernahmen möglich sind. Bitte erfragen Sie den aktuellen Stand sowie welche Förderstellen frei bzw. bereits vergeben sind bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle.