Fördermaßnahmen für Fachärzte
Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf kann der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen die Fördermaßnahmen Förderpauschale und Gewährung eines Mindestumsatzes beschließen.
Förderpauschale
Die Förderpauschale soll einen Anreiz setzen, in förderfähigen Regionen einen Vertragsarztsitz zu übernehmen, eine Vertragsarztpraxis zu gründen oder einen Arzt anzustellen. Die Einmalzahlung wird abhängig von der entsprechenden regions- und arztgruppenbezogenen Förderstelle bis zu einer Höhe von 100.000 € gewährt. Voraussetzung ist unter anderem eine fünfjährige Bindungsfrist in der bestimmte Fallzahlgrenzen zu erreichen sind. Diese Fördermaßnahme, die bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich war, wird somit nahezu unverändert fortgeführt.
Eckpunkte:
Höhe und Umfang?
- grundsätzlich 60.000 Euro,
bei priorisierten Förderstellen 100.000 Euro - für Psychotherapeuten grundsätzlich 30.000 Euro, bei priorisierten Förderstellen 50.000 Euro
- abhängig vom Versorgungsauftrag / Beschäftigungsumfang
- bei Neugründung einer Zweigpraxis 6.000 Euro
Voraussetzungen?
- Für die Dauer von fünf Jahren sind u. a. folgende Vorgaben zu erfüllen:
- Erbringen von Mindestbehandlungsfallzahlen,
- Vorhalten von Mindestsprechstunden.
Mindestumsatz
Ziel des Mindestumsatzes ist eine Minimierung des Kostenrisikos im Rahmen des Praxisaufbaus oder der Anstellung eines Arztes. Die Zuwendung gewährleistet damit den Betrieb einer Praxis von Beginn an. Diese Förderung, die als quartalsweiser Honorarzuschlag zum tatsächlich erreichten Umsatz gewährt wird, ist ebenfalls aus den vergangenen Jahren bekannt und an eine regions- und arztgruppenbezogene Förderstelle gekoppelt. Der Mindestumsatz wurde jedoch teilweise modifiziert. Somit sind in der zweijährigen Bezugszeit künftig keine starren Fallzahlgrenzen mehr zu berücksichtigen.
Eckpunkte:
Höhe und Umfang?
- 1. – 2. Tätigkeitsquartal: Mindestumsatz entspricht dem Auffüllbetrag vom tatsächlich erreichten Umsatz zur Höhe des Durchschnittes der Vergleichsgruppe
- 3. – 4. Tätigkeitsquartal: Mindestumsatz entspricht max. 40 % des durchschnittlichen Honorars der Vergleichsgruppe
- 5. – 8. Tätigkeitsquartal: Mindestumsatz entspricht max. 25 % des durchschnittlichen Honorars der Vergleichsgruppe
Voraussetzungen?
- Versorgung ist in der betreffenden Region für fünf Jahre im vereinbarten Umfang zu gewährleisten
Details zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der rechten Seite in den „Förderbedingungen".
Aktuelle Förderstellen für Fachärzte
Details zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der rechten Seite in den „Förderbedingungen“.
Für folgende Planungsbereiche bzw. Bezugsregionen hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen in den genannten Arztgruppen die o. g. Fördermaßnahmen wie folgt beschlossen:
Augenärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Annaberg
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Annaberg-Buchholz**
- Planungsbereich Aue-Schwarzenberg
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Aue**
- Planungsbereich Chemnitzer Land
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Hohenstein-Ernstthal**
- Planungsbereich Döbeln
1x Förderpauschale* 100.000 € / Mindestumsatz* für PB Döbeln
- Planungsbereich Freiberg
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Freiberg**
- Planungsbereich Mittweida
2x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Mittweida
- Planungsbereich Plauen, Stadt / Vogtlandkreis
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für BZR Reichenbach
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Plauen, Stadt/Vogtlandkreis
2x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für PB Plauen, Stadt/Vogtlandkreis Planungsbereich Stollberg
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Stollberg**
- Planungsbereich Hoyerswerda, Stadt / Landkreis Kamenz
1x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Radeberg Planungsbereich Görlitz, Stadt / Niederschlesischer Oberlausitzkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Niesky**
- Planungsbereich Großenhain
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für BZR Großenhain (PB Riesa-Großenhain) Planungsbereich Torgau-Oschatz
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Oschatz**
Mit * gekennzeichnete Maßnahmen sind auf Praxisübernahme beschränkt.
Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Hautärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Chemnitzer Land
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Hohenstein-Ernstthal**
- Planungsbereich Mittlerer Erzgebirgskreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Marienberg**
- Planungsbereich Mittweida
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Mittweida**
- Planungsbereich Bautzen
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Bautzen
- Planungsbereich Löbau-Zittau
2x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Löbau-Zittau
Mit * gekennzeichnete Maßnahmen sind auf Praxisübernahme beschränkt.
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
HNO-Ärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Hoyerswerda, Stadt/ Landkreis Kamenz
1x Förderpauschale* 100.000 € / Mindestumsatz* für BZR Radeberg Planungsbereich Löbau-Zittau
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für PB Löbau-ZittauPlanungsbereich Weißeritzkreis
1x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Freital- Planungsbereich Torgau-Oschatz
1x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für PB Torgau-Oschatz
Mit * gekennzeichnete Maßnahmen sind auf Praxisübernahme beschränkt.
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Kinderärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Freiberg
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für PB Freiberg
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für PB Freiberg Planungsbereich Plauen, Stadt / Vogtlandkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Reichenbach**
Mit * gekennzeichnete Maßnahmen sind auf Praxisübernahme beschränkt.
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Nervenärzte (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Freiberg
1x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für PB Freiberg
- Planungsbereich Mittlerer Erzgebirgskreis
1x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für PB Mittlerer Erzgebirgskreis
- Planungsbereich Bautzen
2x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Bautzen Planungsbereich Görlitz, Stadt/Vogtlandkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Weißwasser: Bindung an Facharztrichtung Neurologie**
- Planungsbereich Hoyerswerda, Stadt/Landkreis Kamenz
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Hoyerswerda
- Planungsbereich Weißeritzkreis
1x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Freital
- Planungsbereich Muldentalkreis
2x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für PB Muldentalkreis
- Planungsbereich Torgau-Oschatz
1x Förderpauschale* 60.000 € / Mindestumsatz für PB Torgau-Oschatz
Mit * gekennzeichnete Maßnahmen sind auf Praxisübernahme beschränkt.
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Urologen (Allgemeine fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Bautzen
1x Förderpauschale* 60.000 €/ Mindestumsatz für BZR Bischofswerda
- Planungsbereich Riesa-Großenhain
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für PB Riesa-Großenhain
- Planungsbereich Weißeritzkreis
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für PB Weißeritzkreis
Mit * gekennzeichnete Maßnahmen sind auf Praxisübernahme beschränkt.
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Kinder- und Jugendpsychiater (Spezialisierte fachärztliche Versorgung)
- Planungsbereich Südsachsen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Chemnitz, Stadt**
- Planungsbereich Südsachsen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Erzgebirgskreis**
- Planungsbereich Südsachsen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Mittelsachsen**
- Planungsbereich Oberlausitz-Niederschlesien
1x Förderpauschale 100.000 € / Mindestumsatz für BZR Görlitz Planungsbereich Westsachsen
1x Förderpauschale 60.000 € / Mindestumsatz für BZR Nordsachsen**
Mit * gekennzeichnete Maßnahmen sind auf Praxisübernahme beschränkt.
An Förderstellen können weitere besondere Bedingungen geknüpft sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.
Mit ** gekennzeichnete Maßnahmen wurden aufgrund eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs beschlossen.
Hinweise zur Beachtung
Gemäß § 105 Sozialgesetzbuch V - Krankenversicherung - (SGB V) „Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“ hat die Kassenärztliche Vereinigung den gesetzlichen Auftrag Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte in Gebieten oder in Teilen von Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt hat. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheidet über die Gewährung, über die Höhe der Sicherstellungszuschläge, über die Dauer der Maßnahme sowie über die Anforderungen an den berechtigten Personenkreis.
Stand nach Beschluss des Landesausschusses vom: 28.10.2020
Die ausgeschriebenen Fördermaßnahmen werden mit Inkrafttreten veröffentlicht. Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle, welche Förderstellen noch frei bzw. zwischenzeitlich schon vergeben sind.