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Weitere Fördermaßnahmen des Landesausschusses


Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf kann der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen Fördermaßnahmen beschließen.

Allgemeine Hinweise
  • Gefördert werden Vorhaben im KV-Bezirk Sachsen, die zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung beitragen
  • und nur in Regionen mit einer Feststellung des Landesausschusses zu (drohender) Unterversorgung oder zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf für die jeweilige Arztgruppe. Regionen mit Feststellungen finden Sie hier
  • Der Landesausschuss beschließt Fördermaßnahmen in der Regel in Bezug auf die Arztgruppen nach der jeweils gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie.
  • Die aufgeführten Maßnahmen werden nachträglich mit der Honorarabrechnung für das entsprechende Quartal ausgezahlt.
  • Details zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der rechten Seite unter „Dokumente“.

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Förderung Weiterbildungspraxen


Zuschlag zu den Aufwendungen von weiterbildenden Ärzten:

Die Förderung der Weiterbildungspraxen soll die Tätigkeit der weiterbildenden Ärzte unterstützen sowie die Gewinnung neuer Weiterbilder bestärken. Der Zuschuss in Höhe von 1.500 € monatlich dient der Finanzierung von Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung stehen, insbesondere soll ein teilweiser Ausgleich der anfallenden Lohnnebenkosten erfolgen. Eine gesonderte Beantragung ist hierbei nicht erforderlich, da diese Förderung an die bewährte Gehaltsförderung der KV und Kassen nach § 75a SGB V geknüpft wird.

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NÄPA-Förderung


Zuschlag zur Fortbildung als nicht-ärztlichen Praxisassistenten:

Vor dem Hintergrund, dass die Tätigkeit von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NÄPA) geeignet ist, den anstellenden Arzt langfristig zu entlasten und weitere ärztliche Behandlungskapazitäten zu generieren, soll die NÄPA-Förderung als Zuschlag zur Fortbildung des Praxispersonals sowie als Ausgleich für Freistellungen und den damit verbundenen Aufwänden sowohl finanziell als auch im Praxisablauf dienen. Die Förderung zielt darauf, die Bereitschaft von Ärzten zur Fortbildung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten zu erhöhen sowie eine zusätzliche Qualifikation der medizinisch Angestellten zu ermöglichen. Dafür werden entweder 200 € pro Monat für bis zu zwei Jahre während der Fortbildung ODER alternativ 3.500 € als Einmalzahlung nach erfolgreichem Abschluss gewährt.

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Haltepauschale


Sicherstellungszuschlag zur Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Tätigkeit

Die Gewährung des Sicherstellungszuschlags zur Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Tätigkeit als Zuschlag zum Honorar soll in der Weise unterstützen, dass Ärzte über dem 65. Lebensjahr weiter an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Die Haltepauschale soll diesen Versorgungsbeitrag würdigen und weiterhin zum Erhalt der Leistungskapazität motivieren. Die Förderung, die Ärzten in eigener Niederlassung bzw. in einer Berufsausübungsgemeinschaft gewährt wird, beträgt 1.500 € im Quartal. Ebenso wie bei der Förderung der Weiterbildungspraxen bedarf es hierbei keiner gesonderten Antragstellung. Der Zuschlag wird bei Erfüllen der Voraussetzungen automatisch gewährt.

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Bitte beachten Sie folgende Hinweise:


Gemäß § 105 Sozialgesetzbuch V - Krankenversicherung - (SGB V) „Förderung der vertragsärztlichen Versorgung“ hat die Kassenärztliche Vereinigung den gesetzlichen Auftrag Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten. Zu den möglichen Maßnahmen gehört auch die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen an Vertragsärzte in Gebieten oder in Teilen von Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt hat. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen entscheidet über die Gewährung, über die Höhe der Sicherstellungszuschläge, über die Dauer der Maßnahme sowie über die Anforderungen an den berechtigten Personenkreis.

Die Veröffentlichung der Fördermöglichkeiten erfolgt ohne Gewähr.

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