Förderung von Ärzten in Weiterbildung
Gefördert werden in Sachsen Weiterbildungsabschnitte zum Erwerb eines Facharzttitels.
Ein Weiterbildungsabschnitt kann im Rahmen der allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Weiterbildung gefördert werden.
Die Einzelheiten zur Förderung der Weiterbildung ergeben sich aus den Durchführungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung (unter Dokumente).
*** Wichtige Information zum Jahreskontingent nach § 75a SGB V für grundversorgende Fachgebiete ***
Fördermöglichkeiten
Es stehen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- Förderung der Allgemeinmedizin nach § 75a SGB V (Stellen nicht begrenzt)
- Förderung fachärztlicher Fachgebiete nach § 75a SGB V (Stellen begrenzt)
- Förderung aller zulassungsfähigen fachärztlichen Fachgebiete durch die KV Sachsen (Stellen nicht begrenzt).
Maßgeblich ist dabei immer das Weiterbildungsziel des Arztes in Weiterbildung.
Förderung nach § 75 a SGB V
Grundlage ist die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen KBV, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V
Allgemeinmedizin
Förderung nach § 75 a SGB V
Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen zugelassener Ärzte und zugelassener medizinischer Versorgungszentren. Die Anzahl der zu fördernden Stellen beträgt bundesweit mindestens 7.500 pro Jahr.
Höhe des Förderbetragsim Fach Allgemeinmedizin ab 01. Januar 2023: 5.400 Euro pro Monat
Zusätzliche Förderung:
- bei Tätigkeit in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat
- bei Tätigkeit in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat
Fachärztliche Fachgebiete
Förderung nach § 75 a SGB V
Bundesweit wird zudem seit dem 1. Juli 2016 die Weiterbildung in weiteren fachärztlichen Fachgebieten gefördert. Die Anzahl der von den Kostenträgern zu fördernden Weiterbildungsstellen in weiteren Fächern wurde bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz bundesweit von 1.000 auf 2.000 Stellen erhöht, wobei insbesondere eine Förderung der Weiterbildung von Kinder- und Jugendmedizinern (mindestens 250 Stellen bundesweit) angestrebt wird.
Für Sachsen bedeutet die Kontingenterhöhung, dass entsprechend dem Bevölkerungsanteil kalenderjährlich knapp 100 Jahresvollzeitstellen zur Verfügung stehen.
>> Jahreskontingent 2023 <<
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Bitte beachten Sie, dass das Jahreskontingent für 2023 bereits vollständig belegt ist.
Sie können weiterhin einen Antrag auf Förderung in einem grundversorgenden fachärztlichen Fachgebiet stellen; aufgrund des vollständig belegten Stellenkontingents vermerken wir Ihren Antrag auf einer Warteliste für nachträglich frei werdende Kontingentstellen. Nach den Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung wird wie in § 3 Abs. 7 beschrieben, quartalsweise die Möglichkeit zum Aufrücken bei freigewordenen Kontingentstellen geprüft und durchgeführt.
Alternativ prüfen wir Ihren Antrag auf Bezug der Weiterbildungsförderung der KV Sachsen mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.700 Euro (je Vollzeitstelle).
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Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung erst mit Beginn des Kalenderjahres, in welchem der Weiterbildungsabschnitt beginnt. Anträge können frühestens mit Posteingang vom ersten Werktag des Jahres berücksichtigt werden.
Sofern das Stellenkontingent der grundversorgenden fachärztlichen Fachgebiete vollständig belegt ist, wird der Antrag auf Förderung auf einer Warteliste vermerkt. Nach den Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung wird wie in § 3 Abs. 7 beschrieben, quartalsweise die Möglichkeit zum Aufrücken bei freigewordenen Kontingentstellen geprüft und durchgeführt. Alternativ wird der Antrag auf Bezug der Weiterbildungsförderung der KV Sachsen mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 2.700 Euro geprüft und bearbeitet.
Die Festlegung der weiteren Fachgebiete erfolgt dabei auf Landesebene. In Sachsen hat sich die KV Sachsen zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen darauf geeinigt, vorrangig die Fachgebiete der allgemeinen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung zu berücksichtigen, für die der Landesausschuss aufgrund von (drohender) Unterversorgung bzw. zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf Förderstellen beschlossen hat. Somit können die ausgewählten Fachgebiete regelmäßig auf Basis der Versorgungssituation überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt werden.
Festlegung der ausgewählten förderfähigen Facharztweiterbildungen (Weiterbildungsziele) nach § 75a SGB V in Sachsen:
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Neurologie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sowie
- Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Fachärzte für Urologie
Höhe des Förderbetrages in den voran aufgelisteten fachärztlichen Fachgruppen ab 1. Januar 2023: 5.400 Euro pro Monat
Förderangebot der KV Sachsen
Förderung aller zulassungsfähiger fachärztlicher Fachgebiete durch die KV Sachsen
Ergänzend zu den bundesweiten gesetzlichen Regelungen hat die Vertreterversammlung der KV Sachsen beschlossen, auch Weiterbildungsabschnitte im ambulanten Bereich in allen anderen zulassungsfähigen Fachgebieten zu fördern. Da hierbei eine paritätische Finanzierung mit den Krankenkassen nicht gegeben ist, reduziert sich der Förderbetrag im Vergleich zur Allgemeinmedizin, der Kinder- und Jugendmedizin sowie den ausgewählten Fachgebieten um die Hälfte
Höhe der Förderung durch die KV Sachsen ab 1. Januar 2023: 2.700 Euro pro Monat
Zusätzliche Förderung:
Mit dem Förderangebot der KV Sachsen können fachärztliche Weiterbildungsabschnitte auch über das verfügbare Stellenkontingent nach § 75a SGB V hinaus gefördert werden, jedoch nur mit dem hälftigen Förderbetrag.
Vorgehen bei der Beantragung von Fördermitteln für Ärzte in Weiterbildung
Bitte verwenden Sie zur Antragstellung die unter Dokumente bereitgestellten Antragsformulare. Entscheidend ist der vollständige Antragseingang postalisch, per Fax (mit anschließender Nachsendung des Originals) oder durch persönliche Übergabe. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Anträge nicht per E-Mail entgegennehmen.
Die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung durch Vertragsärzte bedarf der Genehmigung der KV Sachsen. Voraussetzung für die Genehmigung ist u. a. die Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes, welche die Sächsische Landesärztekammer erteilt. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung und den Antrag auf Förderung der Beschäftigung zeitgleich stellen können. Für die Antragstellung zur Förderung muss der Genehmigungsbescheid noch nicht ausgestellt sein bzw. vorliegen. Bitte beachten Sie die Antragsfristen in den Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung:
- Möglichst 6 Wochen vor Tätigkeitsbeginn den Antrag auf Förderung zu stellen.
- Bei den begrenzten Kontingentstellen für die grundversorgenden Fachgebiete ist zudem die Antragstellung auf Förderung erst mit Beginn des Kalenderjahres, in welchem der Weiterbildungsabschnitt beginnt, möglich.
Antragsteller ist der Praxisinhaber, der die genehmigten Fördermittel in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiterzuleiten hat. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus den Fördermitteln bestritten werden. Die Zahlung der Förderung ist abhängig von Mindestweiterbildungszeiten und wird bei Weiterbildung in Teilzeitverhältnissen nur anteilig gewährt. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist zudem gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen.
Auf ihrer Internetseite bietet die KV Sachsen eine Weiterbildungsbörse für Ärzte in Weiterbildung zur erleichterten Suche nach Weiterbildungsstellen bzw. zum Inserieren von freien Weiterbildungsstellen für Haus- und Fachärzte an.
Weitere Informationen
www.kvsachsen.de > Praxis und Stellenbörse > Weiterbildungsstelle suchen > Hausarzt
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen unter