Registrierung nach der CoronaImpfV für Nicht-Mitglieder der KV Sachsen


Mit der Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) werden als zusätzliche Leistungserbringer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen. Demnach sind folgende Leistungserbringer berechtigt Leistungen nach der CoronaImpfV abzurechnen:

  1. die zuständigen Stellen der Länder, insbesondere Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, und die von ihnen beauftragten Dritten,
  2. von den zuständigen Stellen der Länder sowie vom Bund nach Satz 2 eingerichtete Impfzentren und mobile Impfteams,
  3. Krankenhäuser, sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des SGB V
  4. Arztpraxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (Abrechnung erfolgt über die Quartalsabrechnung der KV Sachsen)
  5. Arztpraxen, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sofern sie ihre niedergelassene Tätigkeit nach Absatz 4 nachgewiesen haben, und
  6. Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber bestellte Betriebsärzte (Betriebsärzte) und überbetriebliche Dienste von Betriebsärzten.
  7. öffentliche Apotheken – keine Registrierung über die KV Sachsen
  8. Zahnarztpraxen, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen – keine Registrierung über die KV Sachsen
  9. Zahnarztpraxen, die nicht an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Betriebsarzt neben einer vertragsärztlichen Tätigkeit ausüben oder Sie sind als Arbeitsmediziner bei einem Unternehmen angestellt, ist in beiden Fällen eine Registrierung und Abrechnung Ihrer Leistungen nach Corona-ImpfV über diesen Weg nicht zulässig.

Einmalige Registrierung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen)

Die Abrechnung von Leistungen nach der CoronaImpfV erfolgt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Um die Abrechnung einzureichen, ist eine Registrierung bei der KV Sachsen (Geschäftsstelle Leipzig) notwendig. An der Geschäftsstelle Leipzig werden alle Registrierungen für Sachsen durchgeführt.

Die erste Abrechnung darf erst nach Bestätigung der Registrierung bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht werden. Den Registrierungsantrag finden Sie im rechten Seitenrand. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von uns ein Registrierungsschreiben mit einer Abrechnungs- ID.

Nach § 6 Abs. 6 CoronaImpfV und Punkt 2.3 Abs.2 Vorgaben der KBV für die Vergütung der Leistungen der CoronaImpfV beträgt der Verwaltungskostensatz für Nicht- Mitglieder 4%.

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Abrechnung


Betriebsärzte und überbetriebliche Dienste von Betriebsärzten sowie Krankenhäuser können folgende Leistungen nach der CoronaImpfV abrechnen:

  • Schutzimpfungen (inkl. Teilnahme an der Impfsurveillance)
  • Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats nach § 6 Absatz 3, 4 und 5 CoronaImpfV

Eine Voraussetzung für die Abrechnung ist die Übermittlung aller Informationen gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 CoronaImpfV mittels des elektronischen Melde- und Informationssystems des RKI an das RKI. Weitere Voraussetzungen für die Abrechnung von Leistungen nach der CoronaImpfV sind in den aktuell gültigen KBV-Vorgaben beschrieben.

(Privat)Ärzte sowie Zahnarztpraxen können folgende Leistungen abrechnen:

  • Schutzimpfungen (inkl. Teilnahme an der Impfsurveillance)
  • Besuch im Rahmen einer Impfung
  • Besuch einer weiteren Person in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung
  • Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats nach § 6 Absatz 3 CoronaImpfV
  • Austellung eines COVID-19-Impfzertifikats nach § 6 Absatz 4 und 5 CoronaImpfV nur für (Privat)ärzte

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Einreichung der Abrechnung über Web-Formular


Zur Einreichung Ihrer Abrechnung nach der Coronavirus-Impfverordnung nutzen Sie bitte unser Web-Formular unter folgendem Link

Weitere Informationen zur Dokumentation und der Impfstoffbestellung entnehmen Sie bitte den folgenden Internetseiten:

https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/

https://www.pbv-aerzte.de/

Weitere Informationen zur Dokumentation und Impfstoffbestellung


Weitere Informationen zur Dokumentation und der Impfstoffbestellung entnehmen Sie bitte den folgenden Internetseiten:

https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/

https://www.pbv-aerzte.de/

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