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Handlungsempfehlungen für Arztpraxen, Bereitschaftsdienst und Corona-Hotline-Dienst

Nach direktem Kontakt mit infizierten Personen in der Praxis


Folgende Maßnahmen werden für Einrichtungen des Gesundheitswesens im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie für das Kontaktpersonenmanagement vom Robert Koch Institut (RKI) empfohlen:

Bei korrekter Einhaltung von Schutzmaßnahmen (tragen von FFP2-Maske, Brille, Handschuh, Kittel) besteht kein Anlass für eine Absonderung von Personal nach Kontakt mit einem COVID-19-Fall. Eine Regelmäßige Testung von Mitarbeitern wird jedoch empfohlen.

Bei vermuteter Exposition ohne adäquate Schutzausrüstung oder selbst wahrgenommener Beeinträchtigung der Schutzmaßnahmen sollte eine Risikoeinschätzung erfolgen mit  ggf. einer Information an das Gesundheitsamt und der Absonderung nach Hause.

Für Covid-19 Fälle unter den Beschäftigten in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe beträgt die Quarantänedauer mindestens 5 Tage nach Symptombeginn bzw. bei asymptomatischer Infektion mindestens 5 Tage nach Erstnachweis des Erregers. Die Quarantäne kann frühestens am 5. Tag beendet werden. Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Tätigkeit sind Symptomfreiheit von 48 Stunden sowie die Durchführung eines PCR-Tests am Tag 5.

Für Kontaktpersonen unter dem Personal gilt eine tägliche Testung mit Antigen- Schnelltests vor Dienstantritt bis einschließlich Tag 5. Es soll wie immer eine stetige Eigenbeobachtung erfolgen und bei Auftreten von Symptomen sollte die berufliche Tätigkeit umgehend unterbrochen werden sowie eine Selbstisolierung bis zur diagnostischen Klärung mittels PCR-Testung erfolgen. Bei positivem Test wird die Kontaktperson wieder zu einem Fall.

Unabhängig dieser Empfehlungen sind stets die Anweisungen des zuständigen Gesundheitsamts zu befolgen.

Alle Maßnahmen und Regelungen sind beim RKI nachzulesen unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Getrennte_Patientenversorgung.html

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RKI-Testkriterien bei Patienten mit Symptomen


Bei der Abklärung eines Corona-Virus Verdachtsfalles ist entsprechend des RKI-Flussschemas zu handeln, unabhängig davon, ob der Patient die Arztpraxis, den Bereitschaftsdienst oder den Corona-Hotline-Dienst kontaktiert.

Download: RKI-Flussschema

Der Fokus liegt auf Patienten mit schwerer oder sich verschlechternder respiratorischer Symptomatik. Sie sollen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) getestet werden – ebenso Patienten mit Geruchs- und Geschmacksstörungen sowie Infekt-Patienten mit Kontakt zu einem bestätigten Fall.

Weitere Hinweise:

Patienten mit Symptomen sollten stets im ersten Schritt die Arztpraxis anrufen und sich dann nach Rücksprache in der Sprechstunde vorstellen. Der niedergelassene Arzt kann anschließend den Test selbst durchführen.

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