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Impfinformationen Corona

Staatsministerin spricht sich für Corona-Impfung von Pflegeheimpatienten durch die betreuenden Ärztinnen und Ärzte aus

In einem Brief an die Pflegeeinrichtungen in Sachsen hat sich die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping für die Corona-Impfung von Pflegeheimpatienten durch die betreuenden Ärztinnen und Ärzte ausgesprochen.

Weiterhin ergänzte Sie: „Mobile Impfteams sind von Seiten des Landes Sachsen nicht mehr geplant.“ Mit Verweis auf die SIKO-Empfehlungen bat die Staatsministerin die Pflegeeinrichtungen: „sowohl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Ihrer Einrichtungen als auch bei Ihren Beschäftigten weiterhin dafür zu werben, bestehende Immunitätslücken baldmöglichst zu schließen und die Impfungen organisatorisch zu unterstützen.“

Den vollständigen Brief können Sie nachfolgend einsehen:

PDF - Brief an die Pflegeeinrichtungen in Sachsen

                                                                      - Verordnung und Prüfwesen/jac -

Probleme bei der Auslieferung der neuen BA.1-Impfstoffe


Am Freitag, den 9. September 2022  erfuhr die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Nachfrage beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass der neue an die Omikron-Variante BA.1 angepasste COVID-19-Impfstoff nicht in dem zugesagten Umfang ausgeliefert wird. Eine offizielle und aktive Information aus dem BMG hatte die KBV zunächst nicht erhalten.

Arztpraxen erhalten jetzt deutlich weniger Impfstoffdosen, als sie bestellt haben. Der Mitteilung des BMG zufolge sollen für die Woche ab 19. September ausreichend an BA.1 angepasste bivalente Impfstoffe bereitstehen. Die KBV rät den Ärzten jedoch vorsorglich weniger Patienten zur Auffrischimpfung einzubestellen, da es ansonsten passieren könnte, dass sie erneut Impftermine absagen müssen.

Die vollständige Praxisnachricht können Sie nachfolgend einsehen:

KBV-Praxisnachrichten: Probleme bei der Auslieferung der neuen BA.1-Impfstoffe

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BA.1-angepasster mRNA-COVID-19-Impfstoff und Valneva® bestellbar


Das BMG hat nun mitgeteilt, dass die an die Omikron-Variante BA.1-angepassten bivalenten Impfstoffe gegen Covid-19 der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna sofort ab Zulassungsdatum über die Apotheken bestellbar sind.

Durch die EMA ist die Zulassung nur für die Auffrischimpfungen (nicht zur Grundimmunisierung) am 1. oder 2. September 2022 geplant.

Zur Bestellung können Arztpraxen, wie bisher, einmal pro Woche bis spätestens Dienstag, 12 Uhr, die Rezepte in der Apotheke abgeben. Die Belieferung erfolgt dann in der Folgewoche.

Die Verordnung des angepassten Impfstoffes (Fertiglösung) muss mit dem Zusatz „Orig./BA.1“ auf dem Muster 16 erfolgen, z. B. „24 Dosen Corminaty® Orig.BA.1 plus Impfzubehör“ oder „25 Dosen Spikevax® Orig./BA.1 plus Impfzubehör“.

Für Comirnaty® Orig./BA.1 gilt eine Höchstbestellmenge von 240 Dosen (40 Vials) je Arzt. Spikevax® Orig./BA.1 ist unbegrenzt bestellbar. Achtung: Pro Vial enthält der angepasste Spikevax® Orig./BA.1-Impfstoff nur noch 5 Impfdosen (Spikevax® enthält 10).

Ende September/Anfang Oktober könnte außerdem der nächste bivalente, an BA.4/BA.5 angepasste Impfstoff von BioNTech/Pfizer, zugelassen werden.

Bitte beachten Sie, dass dies alles unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Zulassung steht. Deswegen ist es sicher ratsam, Ihre Patienten erst zu informieren, „wenn Sie den Impfstoff im Kühlschrank haben“.

Inaktivierter, adjuvantierter Ganzvirusimpfstoff Covid-19-Vaccine Valneva® verfügbar

Mit der Bestellung bis Dienstag, den 6. September 2022, kann außerdem erstmalig auch der neu zugelassene, noch nicht an Omikron angepasste Impfstoff Covid-19-Vaccine Valneva® bestellt werden. Wie das BMG mitteilte, gibt es keine Höchstbestellmenge.

Der Impfstoff ist für Personen zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen und wird für die Grundimmunisierung empfohlen.

Es sind 2 intramuskuläre Impfdosen im Abstand von 28 Tagen vorgesehen.

Der Impfstoff liegt bereits als Fertiglösung vor, eine Rekonstitution ist nicht nötig. Ein Vial enthält zehn Dosen à 0,5 ml. Geöffnete Durchstechflaschen müssen innerhalb von 6 Stunden verbraucht oder danach verworfen werden.

Ungeöffneter Impfstoff ist im Kühlschrank bei 2 - 8 Grad Celsius 15 Monate haltbar.

Für die Abrechnung von Covid-19-Vaccine Valneva® gibt es neue, eigene Pseudonummern. Auch das Impfdoku-Portal der KBV wurde angepasst.

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Zusätzliche Impfdosen / Auffrischimpfung / Boosterung


Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat am 04.10.2021 empfohlen, Personen z.B. nach Organtransplantation mit starker Immundeffizienz frühestens 28 Tage nach der zweiten Dosis eine zusätzliche dritte Impfdosis Comirnaty® oder Spikevax® zu geben.

Comirnaty® (BioNTech/Pfizer)
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat am 04.10.2021 die Zulassung von Comirnaty® für eine Booster-Dosis frühestens 6 Monate nach der zweiten Impfdosis bei Personen zwischen 18- und 55 Jahren erweitert. Zulassung EMA

Spikevax® (Moderna)
Bisher gibt es von der EMA nur eine Empfehlung zur Gabe einer weiteren Dosis Spikevax® bei immunsupprimierten organtransplantierten Patienten mindestens 28 Tage nach der zweiten Dosis. Empfehlung EMA

Update 25.10.2021: Die EMA hat am 25.10.2021 die Zulassung von Spikevax für eine Booster-Dosis optimalerweise zwischen 6 bis 8 Monaten nach der zweiten Impfdosis bei Personen ab 18 Jahren erweitert. Wichtig: Die Boosterung muss laut Zulassung nur mit der halben Dosis erfolgen. Eine ganze Dosis wird bei Impflingen genommen, welche eine vollständige homologe Grundimmunisierung mit Vaxzevria (AstraZeneca) oder Janssen (Johnson&Johnson) erhalten haben.

Staatshaftung bei Boosterung
Folgende Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) begründet die Staatshaftung bei der Durchführung von Boosterimpfungen, auch wenn noch keine Erweiterung der Arzneimittelzulassung erfolgt ist. Dies wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gegenüber der KV Sachsen bestätigt: Stellungnahme

KBV-Video: Prof. Dr. Thomas Mertens zur Wirksamkeit der Covid-19 Impfungen

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Impfung in Arztpraxen


Seit dem 7. April 2021 können Arztpraxen  die Covid-19- Schutzimpfung anbieten. Folgend erhalten Sie wichtige Informationen zur Corona-Impfungen in Arztpraxen:

Handlungsleitfaden für COVID-Impfung

KBV-Video: Dr. Andreas Gassen zur Umsetzung der Impfung in den Arztpraxen

Zeitschiene und Bestellung des Corona-Impfstoffs

  • Bestellung des Corona- Impfstoffs jeweils spätestens Dienstag 12:00 Uhr: Arztpraxis bestellt benötigte Menge Corona-Impfstoff für die nächste Woche über Muster 16-Verordnungsblatt bei Ihrer Apotheke (z.B. "XX COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör"), es werden 1-ml-Spritzen und Kanülen mitgeliefert
  • Desinfektionsmittel, Tupfer und Pflaster sind dabei nicht enthalten und müssen von der impfenden Arztpraxis selbst beschafft und vorgehalten werden
  • jeweils Montag nächste Woche ab 15:00 Uhr: Lieferung des Impfstoffes durch die Apotheke an die Arztpraxis

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf die Internetseite der KBV, auf der drei Dokumentenpakete mit allen benötigten ausführlichen Informationen bereitgestellt werden:

https://www.kbv.de/html/covid-19-impfung.php

Themenpakete:

Themenpaket 1 "Impfstoffe und Zubehör" Bestell- und Lieferprozess, Steckbriefe auf Basis der Fachinformationen und Infomaterialien zu allen Impfstoffen einschließlich Umgang mit den Impfstoffen im Hausbesuch

Themenpaket 2 "Organisation, Beratung, Aufklärung" Praxisinformationen zur Terminvergabe, Priorisierung, Aufklärung und Dokumentation im Impfausweis

Themenpaket 3 "Vergütung, Abrechnung und Dokumentation Praxisinformationen zu den vorgenannten Themen; insbesondere auch zum Impfdoku-Portal der KBV.

Tägliche Meldung über das Impf-DokuPortal der KBV

Für die tägliche Meldung nutzen Praxen das Impf-DokuPortal der KBV. Das Impf- DokuPortal erreichen Sie unter folgendem Link:
https://impfdoku.kv-safenet.de/impfen/manage/startseite.xhtml oder über die Startseite unseres Mitgliederportals unter „Impfdoku Corona“. Nach Aufruf des Links ist zunächst die "KV Sachsen" auszuwählen. Das eigentliche Anmelden am Impfdoku-Portal erfolgt anschließend mit den gleichen Login-Daten wie am Mitgliederportal.  Sie tragen dort jeweils bis 23.59 Uhr ihre Daten ein. Die Meldung erfolgt auch bei Berufsausübungsgemeinschaften oder MVZ pro Einrichtung.

Diese Angaben sind täglich zu erfassen:

  • die Anzahl der Erstimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
  • die Anzahl der Abschlussimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
  • die Anzahl der Auffrischimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
  • jeweils die Anzahl der unter 18-Jährigen und über 60-Jährigen
  • die Anzahl der Erst- und Abschlussimpfungen von 5- bis 11-Jährigen mit dem Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer

Hinweis zu Kinderimpfungen

Es steht in der Eingabemaske ein weiteres Feld speziell für Impfungen mit dem Kinderimpfstoff zur Verfügung. Dort tragen Praxen die Anzahl der Erst- und Auffrischimpfungen ein, die sie an dem Tag bei 5- bis 11-Jährigen durchgeführt haben.

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Materialien und Informationen für Impfärzte


Der nachfolgende Link führt Sie zu den aktuellen Aufklärungsmerkblättern, Anamnese- und Einwilligungsbogen aller derzeit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen.

Aufklärungs- und Anamneseformulare

KBV-Video: Prof. Hendrik Streeck zur Sicherheit der Covid-19 Impfungen

Fachinformationen der Impfstoffe

Alle Roten-Hand-Briefe zu den Covid-19-Impfstoffen finden Sie hier.

Eine Arzneimittelliste der derzeit zugelassenen Präparate finden sie unter:

Paul-Ehrlich- Institut

BioNTech

Fachinformation Comirnaty (BioNTech)

Moderna

Auf der folgenden Website finden Sie eine Patienten- Informationsbroschüre, die Zusammenfassung der Produkteigenschaften, Informationen zur Lagerung/Handhabung/Dosierung und Verabreichung.

Fachinformation Moderna

AstraZeneca

Fachinformation AstraZeneca

Janssen (Johnson&Johnson)

Fachinformation Janssen

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Standpunkte der Sächsischen Impfkommission (SIKO)

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