Erklärung zur Abrechnung - Not-HVM
Erklärung zur Abrechnung - Not-HVM
Um Ansprüche aus dem Not-HVM geltend zu machen, bedarf es für jedes Quartal einer gesonderten, unterschriebenen Erklärung zur Abrechnung gegenüber der KV Sachsen. Diese finden Sie nachfolgend zum Download.
Förderung Not-HVM – Pseudoziffern
Der Not-HVM enthält eine Reihe von Förderungen die wir in einer Übersicht zusammengefasst haben.
Not-HVM
Für die Honorarverteilung ab dem 1. Oktober 2020 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V im Umlaufverfahren angepasste Honorarverteilungsregelungen im Not-HVM beschlossen.
Diese Veröffentlichung erfolgte am 29. September 2020
Bekanntmachung Not-Honorarverteilungsmaßstab
Bekanntmachung Beschluss VV zum HVM ab 01.01.2021
Die Vertreterversammlung der KV Sachsen hat den veröffentlichten Not-HVM für die 4 Quartale 2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt in den Honorarbescheiden 1. bis 4. Quartal 2020, soweit die epidemische Lage von nationaler Bedeutung nicht aufgehoben ist. Ziel dieses Not-HVM ist es, durch die Corona-Pandemie entstehende Honorarausfälle weitestgehend zu kompensieren, wodurch die Fortführung des ambulanten Versorgungsauftrages auch im Falle von reduzierten Patienteninanspruchnahmen in Folge der aktuellen Corona-Pandemie ermöglicht werden soll.
Umsetzung Not-Honorarverteilungsmaßstab
Informationen zur Umsetzung der beschlossenen Regelungen zum NOT-HVM vom 9. April 2020 aus der Vertreterversammlung. Dabei erhalten Sie Hinweise zu wichtigen Rahmenbedingung für die tagaktuelle Meldung von Abwesenheitszeiten und Änderungen der Sprechzeiten.