Die Arzneimittel-/Richtgrößenvereinbarung Arzneimittel für das Jahr 2020 wurde zwischen der KV Sachsen und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Sachsen abgestimmt.
Die Vereinbarungen mit Gültigkeit ab 1.1.2020 sind unter den folgenden Links einsehbar:
- Vertragspartner und Honorarverteilung/bu -