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HVM ab 1. Januar 2020

Für die Honorarverteilung ab dem 1. Januar 2020 hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) auf der Grundlage von § 87b SGB V nach Durchführung des Verfahrens der Benehmensherstellung mit den Verbänden der Krankenkassen in Sachsen angepasste Honorarverteilungsregelungen beschlossen.

                                                                     - Vertragspartner und Honorarverteilung/en -