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Änderungen in der Hörgeräteversorgung - Wegfall der Einreichung von Wartungsprotokollen für Audiometer

Ärztinnen und Ärzte mit der Genehmigung zur Hörgeräteversorgung sind gemäß § 8 der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung und Hörgeräteversorgung Kinder dazu verpflichtet, regelmäßig einen Nachweis der jährlich durchzuführenden messtechnischen Kontrolle durch einen autorisierten Wartungsdienst entsprechend § 14 MPBetreibV für das verwendete Audiometer zu erbringen.

Durch eine EBM-Anpassung entfällt die Antrags- und Genehmigungspflicht für orientierende audiometrische Untersuchungen und tonschwellenaudiometrische Untersuchungen. Aus diesem Grund müssen keine Geräte- und Wartungsnachweise mehr bei der KV Sachsen eingereicht werden.

Ab dem 01.01.2023 erfolgt die Prüfung der weiterhin verpflichtenden messtechnischen Kontrolle in der Hörgeräteversorgung durch die Erklärung zur Abrechnung.

Bitte reichen Sie keine Wartungsprotokolle mehr bei der KV Sachsen ein, Ihre Erklärung zur Abrechnungsabgabe genügt.

                                                                    - Qualitätssischerung/ag/jo -