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Finanzhilfen für Praxen mit hohem Energieverbrauch

- Frist zur Einreichung der Anträge bis 31.05.2023 verlängert. -

Befristete Abrechnung zusätzlicher Stromkosten

Der Bewertungsausschuss (BA) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 einen Beschluss zur Aufnahme eines neuen Anhangs 7 EBM zur befristeten Abrechnung der zusätzlichen Stromkosten gefasst.

Anspruchsberechtigte Praxen

Berechtigt zur Abrechnung zusätzliche Stromkosten sind Praxen, die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aus mindestens einem der folgenden Abschnitte bzw. Unterabschnitte abrechnen:

  • Unterabschnitt 25.3.2 (Hochvolttherapie),
  • Abschnitt 34.3 (Computertomographie) und/oder Abschnitt 34.4 (Magnet-Resonanz-Tomographie),
  • Abschnitt 40.14 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren).

Sofern die zusätzlichen Stromkosten der Praxis einen Betrag von 500 Euro im Abrechnungsquartal unterschreiten, so hat die Praxis keinen Anspruch auf Erstattung zusätzlicher Stromkosten.

Informationen zur Bestimmung der zusätzlichen Stromkosten der Praxis enthält der Beschluss des Bewertungsausschusses. Diesen finden Sie hier bzw unter ‚Dokumente‘ zum Download

Selbsterklärung

Anspruchsberechtigte Praxen können ihre zusätzlichen Stromkosten mithilfe einer Selbstauskunft gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen geltend machen.

Die Selbsterklärung ist für jedes Quartal, in dem zusätzliche Stromkosten geltend gemacht werden, spätestens zum Ende des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats, abzugeben. Das heißt für das 1. Quartal 2023 bis zum 30. April 2023. Für das Abrechnungsquartal 1/2023 wurde die Frist zur Einreichung des Antrages einmalig bis zum 31.05.2023 verlängert.

Die Selbsterklärung finden Sie hier bzw unter ‚Dokumente‘zum Download

Für die Zusendung der Selbsterklärung und für Rückfragen finden Sie nachfolgend die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der Abt. Abrechnung der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle.

Chemnitz
0371 2789-4400
abrechnung.chemnitz@kvsachsen.de

Dresden
0351 8828-3400
abrechnung.dresden@kvsachsen.de

Leipzig
0341 2432-2400
abrechnung.leipzig@kvsachsen.de

Dokumente:

Beschluss-BA-640_Energiekosten

Selbsterklärung zusätzliche Stromkosten

                                                                                          -  Abrechnung/eng-ku -