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Achtung Augenärzte - Anpassung der Arzneimittelvereinbarung zum 1. April 2023

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. auf einen Nachtrag zur Arzneimittelvereinbarung 2023 verständigt.

Das Wirtschaftlichkeitsziel zu Antiglaukomatosa wird aufgrund der Verfügbarkeit von Tafluprost-haltigen Generika zum 1. April 2023 angepasst: Tafluprost wird den Zielsubstanzen zugeordnet und der Zielwert auf 96,2 % angehoben.

Somit ergeben sich für Fachärzte für Augenheilkunde für die Zielwertprüfung folgende Wirtschaftlichkeitsziele:

PG

PG-Bezeichnung

Ziel-Nr.

Ziel

Beschreibung

Quote

040

Augenheilkunde

040/e

Antiglaukomatosa

Anteil Mono- und Kombinationspräparate mit generikafähigen Wirkstoffen mindestens

93,5%

(1. Quartal)

96,2%

(ab 2. Quartal)

040/f

IVOM:
VEGF-Hemmer

Anteil Rabattarzneimittel mindestens

90,0%

 


Weiterhin wird beim qualitativen Ziel zur Migräneprophylaxe ein Hinweis auf Praxisbesonderheiten gemäß § 130b SGB V aufgenommen. Die aktuelle Arzneimittelvereinbarung finden sie unter

www.kvsachsen.de > Mitglieder Verordnungen > Arznei und Verbandmittel

                                                             - Verordnungs- und Prüfwesen/cz -