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4. Nachtrag zu den Verträgen über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2 und U10/U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin mit der Knappschaft

Der Nachtrag zum oben genannten Vertrag tritt am 1. April 2023 in Kraft und enthält jeweils folgende wesentliche Änderungen:

  • Der Vertragsname wird um den Zusatz „gemäß § 140 a SGB V“ ergänzt
  • Die Vergütung der Leistungen 81102 , 81120 und 81121 wird von 53€ auf 57€ erhöht
  • Anpassung der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2)

Bitte verwenden Sie ab 1. April 2023 die neue Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2)

Weitere Informationen können sie unter folgendem Link einsehen:

www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge> Buchstabe „F"

                                      - Vertragspartner und Honorarverteilung/pt -