Der Nachtrag zum oben genannten Vertrag tritt am 1. April 2023 in Kraft und enthält jeweils folgende wesentliche Änderungen:
- Der Vertragsname wird um den Zusatz „gemäß § 140 a SGB V“ ergänzt
- Die Vergütung der Leistungen 81102 , 81120 und 81121 wird von 53€ auf 57€ erhöht
- Anpassung der Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2)
Bitte verwenden Sie ab 1. April 2023 die neue Teilnahmeerklärung für Versicherte (Anlage 2)
Weitere Informationen können sie unter folgendem Link einsehen:
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge> Buchstabe „F"
- Vertragspartner und Honorarverteilung/pt -