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3. Nachtrag zur Vereinbarung „Gesund schwanger“ zur Vermeidung von Frühgeburten (§ 140a SGB V)

Der Nachtrag beinhaltet in § 2 I und § 15 III die Namensänderung der Mercedes-Benz-BKK (ehemals Daimler-BKK) und die pregive GmbH, welche seit Januar 2023 für die Evaluation des Versorgungsprogramms zuständig ist (§§ 12 V, 19). Zudem wurden folgende Anlagen neu gefasst:

  • Informationsblatt für Arzt und Versicherter (Anlage 1 und 7)
  • Screeningfragebogen (Anlage 9)
  • Teilnehmende Krankenkassen (Anlage 13)
  • Evaluationskonzept (Anlage 16)

Der Nachtrag tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Nachtrag

Weitere Informationen können Sie unter:  Mitglieder > Verträge > Buchstabe „G“ einsehen.