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Anordnung von Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 SGB V

Die Anordnung des Landesausschusses vom 01.02.2023 wurde mit Veröffentlichung im Internet am 02.02.2023 wirksam. Die Frist zur Bewerbung auf offene Arztstellen endet somit am 30.03.2023.

Alle Informationen: www.kvsachsen.de > Arbeiten als Arzt > Zulassungsbeschränkungen