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Digitale Laborüberweisung Muster 10 und 10A/Labordatentransfer

Aus aktuellem Anlass möchten wir über den Weg der digitalen Laborüberweisung sowie den Labordatentransfer (LDT) informieren.

Neben der konventionellen Bedruckung und der Blankoformularbedruckung können Laborüberweisungen und Anforderungsscheine für Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10 bzw. 10A) auch digital ausgestellt werden. Die Nutzung der digitalen Laborüberweisung ist dabei für Ärzte und Labore freiwillig.

Die Gestaltung und Inhalte der digitalen Vordrucke sind identisch der bekannten Muster 10 bzw. 10A.

Die Regelungen der digitalen Nutzung, sind in der Anlage 2b des BMV-Ä „Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung (Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke)“ festgehalten.

Vorgaben für Praxen und Labore

  • Die Praxissoftware (PVS), die zum Erstellen und Auslesen digitaler Vordrucke genutzt wird, muss von der KBV zertifiziert sein und einen digitalen Versand der jeweiligen Vordrucke ermöglichen.
  • Absender und Empfänger müssen beide auf digitale Kommunikation umgestellt haben.
  • Die Übermittlung der Vordrucke erfolgt über den Übertragungsdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Abweichend davon kann, sofern der Dienst nicht verfügbar ist, die Übermittlung auf einem anderen sicheren Weg erfolgen. Die Übermittlung muss den in der Anlage 2b des BMV-Ä (Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke) aufgeführten Sicherheitsanforderungen entsprechen.

  • Die digitale Laborüberweisung (Muster e10 muss vor dem Versenden mit dem elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) qualifiziert elektronisch signiert werden.
  • Anforderungen von Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster e10A) bedürfen hingegen keiner qualifizierten elektronischen Signatur.
  • Probenmaterial und Auftrag müssen einander eindeutig zugeordnet werden können. Dies ist z.B. durch Eintragung der Auftragsnummer möglich.
  • Für die Archivierung der digitalen Vordrucke gelten dieselben Vorgaben wie für die konventionellen Vordrucke.

Anforderungen an den Kommunikationsdienst

  • Gewährleistung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
  • Bei der Übertragung muss eine Transportsignatur eingesetzt werden.
  • Für Transport-Verschlüsselung und Transport-Signatur muss ein geeignetes Verfahren, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlen wird, verwendet werden
  • Der Übermittlungsweg muss eine eindeutige Identifizierung von Absender und Empfänger gewährleisten.

Labordatentransfer
Mit dem Labordatentransfer (LDT) können Praxen Informationen an das Labor weiterleiten, die ergänzend zum Überweisungsschein für die Untersuchung benötigt werden. Dieser Transfer vom Arzt zum Labor wird auch LDT – Auftrag genannt. Das Labor wiederrum kann mit dem LDT Befunddaten (kurz LDT-Befund) digital an die Praxis übermitteln.

Der Labordatentransfer (LDT) kann sowohl die digitale als auch die papiergebundene Laborüberweisung sinnvoll ergänzen. Die digitale Laborüberweisung und der LDT können aber auch unabhängig voneinander eingesetzt werden. Abrechnungsbegründend ist dabei immer das Muster – unabhängig davon, ob es digital oder in Papierform vorliegt.


                                                                        - Abrechnung/eng-silb -