Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuell » Aktuelle Nachrichten und Themen

Neue Gesamtübersicht Schutzimpfungen

Die Gesamtübersicht Schutzimpfungen wurde aktualisiert.

Besonders relevant ist die Klarstellung, dass die Satzungsleistung für Masern, Mumps, Röteln (MMR) gemäß den SIKO-Regelungen für alle empfänglichen Personen durchgeführt werden kann. Als empfänglich gelten alle ungeimpften Personen jünger als Geburtsjahrgang 1970 ohne immunologisch nachgewiesene überstandene Erkrankung.

Empfohlen werden eine zweimalige Impfung (bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr sowie bei Erst- und Zweitimpfung bis zum vollendeten vierten Lebensjahr dreimalige Impfung) nach Impfkalender oder eine einmalige Impfung sowie ein Immunitätsnachweis.

Die Leistung, die mit der Ziffer 89301S abgerechnet werden kann, gilt gemäß der vertraglichen Regelungen der KV Sachsen für Versicherte der AOK PLUS, der BARMER, der Techniker Krankenkasse (TK), der DAK-Gesundheit, der Kaufmännische Krankenkasse – KKH, der HEK – Hanseatische Krankenkasse, der Handelskrankenkasse (hkk), der IKK classic und der Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes.

Die neue Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie hier: Gesamtübersicht Schuutzimpfungen

                                                                     - Verordnungs- und Prüfwesen/Jac -