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Audiometrie

Mit Beginn des Jahres 2023 ist die Audiometrie keine genehmigungspflichtige Leistung mehr.

Bislang war für die EBM-Leistungen orientierende audiometrische Untersuchungen (GOP 03335, 04335) und tonschwellenaudiometrische Untersuchungen (GOP 09320, 09335, 09336, 20320, 20335, 20336) eine Genehmigung der KV Sachsen erforderlich.
Aufgrund von Anpassungen des EBM durch den Bewertungsausschuss (610. Sitzung) entfällt die Antrags- und Genehmigungspflicht ab 01.01.2023.