Der Vertrag ist unter folgendem Link unter („Pflegeeinrichtungen Telekonsil und Delegation § 140a SGB V ab 1.1.23“) veröffentlicht:
www.kvsachsen.de > Mitglieder > Verträge
Folgende Bereiche der Zusammenarbeit sind im Vertrag geregelt:
- Videokonsil (Videosprechstunde unter Beteiligung einer Pflegefachkraft) und
- Delegation von delegierbaren ärztlichen Leistungen an Pflegefachkräfte.
Voraussetzung ist u.a. eine entsprechender Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V (ergänzt um die Anlagen zur Delegation und Telemedizin).
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme haben, ggf. bereits mit einer Pflegeeinrichtung zusammenarbeiten und/oder bereits mit den Möglichkeiten der Videosprechstunde arbeiten, melden Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner der KV Sachsen.
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