Rückwirkend zum 1. Oktober 2022 tritt ein Vertrag mit der Landesdirektion Sachsen in Kraft. Damit wird der bislang vertragslose Zustand für Abrechnungen von ärztlichen Leistungen für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen über die KV Sachsen abgelöst.
Den Vertrag mit der Landesdirektion Sachsen finden Sie unter der Rubrik
An dieser Stelle finden Sie auch einen (redaktionell angepassten) Leitfaden zum Umfang und zur Abrechnung von Leistungen für Asylbewerber.
- Hauptabteilung Vertragspartner und Honorarverteilung/st -