Zum 1. Juli 2022 tritt der o. g. angepasste Vertrag als Änderungsvereinbarung zwischen der KV Sachsen und der DAK in Kraft. Hintergrund der Überarbeitung des Vertrages ist vor allem die Änderung der Rechtsgrundlage von § 73c SGB V auf § 140a SGB V.
Abgesehen von formalen Änderungen erfolgen diese inhaltlichen Anpassungen:
- Die Vergütung der Versorgungsmodule (jährliches Screening) wird von 10 € auf 20 € erhöht um eine Angleichung an bundesweite Preise, aber insbesondere an das Nachbarland Thüringen, zu erreichen.
- Für Neueinschreibungen von Vertragsärzten und Versicherten gibt es aufgrund der Umstellung der Vertragsgrundlage neue Einschreibeunterlagen. Diese sind ab 1. Juli 2022 zu verwenden.
- Versicherte, die den Status der auftragsweisen Betreuung gem. § 264 Abs. 2 SGB V (nicht versicherungspflichtig) haben, können nicht an diesem Vertrag teilnehmen.
- Ausschluss der Doppelabrechnung der Leistungen des Vertrages zeitgleich über die Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
- Anpassung an die aktuellen ICD-10 Codes in den Anlagen 1 bis 5
Für die beiden weiteren teilnehmenden Krankenkassen (KKH und Techniker Krankenkasse) gelten die vertraglichen Regelungen analog.
Die aktuellen Vertragsunterlagen sind auf der Homepage der KV Sachsen zu finden:
- Vertragsabteilung/jh -