Infolge der Aktualisierung der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. März 2021 wird der Vertrag zur Durchführung von Testungen von Lehrkräften und dem sonstigen pädagogisch tätigen Personal an den Schulen sowie Kita-Personal auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) mit Ablauf des 21. März 2021 beendet.
Aufgrund der Vertragsbeendigung verlieren alle Berechtigungen zur Beauftragung der Testungen von Lehrkräften und Kita-Personal zum genannten Datum ihre Gültigkeit. Die Abrechnungsnummern 99135 (Lehrkräfte) und 99135K (Kita-Personal) zu Lasten des Sonderkostenträgers LaSuB (VKNR 98887) sind daher nur noch bis einschließlich 21. März 2021 gültig.
- KV Sachsen/Vorstand -