Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Komplexleistungen im Sinne der genannten Rahmenvereinbarung mit einer Überweisung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin bzw. einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie sowie der Ausstellung eines Förder- und Behandlungsplanes zu veranlassen sind.
Dabei schließen sich Leistungen einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) und eines Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) nicht gegenseitig aus. Je nach Art und Schwere der Behinderung des Kindes arbeiten die IFF und das SPZ interdisziplinär zusammen und ergänzen sich. Insofern kann für die Komplexleistung direkt eine Überweisung für die IFF ausgestellt werden.
Bei Bedarf kann zusätzlich eine zweite Überweisung an das SPZ erfolgen.
- Vertragspartner und Honorarverteilung/sst -