Durch die aktuelle SARS-COV-2-(Corona)-Pandemie können Ärzte ihre Fortbildungspunkte sowie Mindestfrequenzen zu großen Teilen nicht erbringen. Auslöser hierfür sind u. a. Absagen/Verschiebungen von Kongressen oder Fortbildungen sowie der Aufruf, nicht notwendige (ambulante) Operationen zu verschieben und die Kapazitäten zur Notfallbehandlung von Corona-Fällen freizuhalten. Aus diesem Grund hat der Vorstand der KV Sachsen folgende Entscheidungen zu Anpassungen bei den laufenden Qualitätssicherungsmaßnahmen, die verpflichtend in Qualitäts-sicherungsvereinbarungen verankert sind, getroffen.
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