Die Beauftragung von Labordiagnostik mittels PCR-Test oder Labor-Antigentest erfolgt über das angepasste Muster OEGD. Das Testverfahren wird durch den beauftragten Laborarzt auf Basis der Angaben auf dem Formular, der Nationalen Teststrategie und der Verfügbarkeit bestimmt. Das aktuell im Einsatz befindliche Muster OEGD (8.2020) kann längstens bis Ende des Jahres verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass die oben dargestellten Regelungen nur für Testungen nach der Testverordnung gelten.
Bei Personen mit COVID-19-Symptomen gelten die Vorgaben der vertragsärztlichen Versorgung: Die Beauftragung des Labors erfolgt mittels Muster 10C, die Abrechnung gemäß EBM.
- Vertragspartner und Honorarverteilung/mey –