Die neuen Vergütungen treten ab dem 1. April 2020 in Kraft und werden mit den 4. Nachträgen zu o. g. Verträgen umgesetzt.
Die GOPen zu den jeweiligen Verträgen werden um ein Suffix ergänzt (A für IKK classic / B für Securvita und beigetretene Krankenkassen).
Weitere Informationen können sie unter Mitglieder > Verträge > Buchstabe „H“ einsehen.
– Vertragspartner und Honorarverteilung/mue –