Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10. Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten.
Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder zum TSVG:
- TSVG: Zuschläge für vermittelte Patienten
- eTerminservice-Broschüre
Anleitung zur Nutzung des eTerminservice und Anwendungsbeispiele
Einen aktuellen Überblick zu den Neuerungen des Gesetzes finden Sie auf der Internetpräsentation der KBV und den dort verlinkten Dokumenten:
- Praxisnachrichten zur TSVG-Vergütung
- Details zu den neuen TSVG-Regelungen - PraxisInfo Spezial zum TSVG (Download)
- Übersichtsseite zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Die KV Sachsen hatte Sie bereits in den KVS-Mitteilungen informiert:
- Wichtige Informationen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
- „Terminservice- und Versorgungsgesetz: Das kommt auf Arztpraxen zu“
Einen Link zur Veröffentlichung finden Sie hier:
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 10. Mai 2019,
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)
- KV Sachsen/öa -