Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Qualität » Genehmigungspflichtige Leistungen

Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger

Stand: i.d.F. 1. April 2006

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

01950, 01951, 01952

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind alle Facharztgruppen.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • Fachliche Befähigung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BtMVV (Fachkunde „Suchtmedizinische Grundversorgung“)          UND
  • Besondere Genehmigung durch die KV Sachsen durch Antragsverfahren
oder
  • ohne fachliche Befähigung gemäß § 5 Abs. 3 BtMVV in Zusammenarbeit mit einem Konsiliarius für höchstens drei Patienten          UND
  • Besondere Genehmigung durch die KV Sachsen durch Antragsverfahren
  • Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung:
    Facharztanerkennung oder mind. 5-jährige ärztliche Tätigkeit gemäß Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer

--------------------------------------------------------------------------------

Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Suchtmedizinische Grundversorgung"
(mit einem Umfang von 50 Stunden):

Derzeit sind keine Termine festgelegt - Auskünfte für 2012/2013 erteilt die Sächsische Landesärztekammer

Sächsische Landesärztekammer
Referat Fortbildung
Frau Dobriwolski

Tel.: 0351 8267-324
Fax: 0351 8267-322

E-Mail: suchtmedizin@slaek.de

--------------------------------------------------------------------------------

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

keine
Dokumentationsvorgaben
  • Umfassendes individuelles Therapiekonzept
  • Veranlassung und Überwachung der regelmäßigen und nachweislichen Teilnahme an der psychosozialen Betreuung (PSB)
  • Beachtung der BtMVV und des BtMG, insbesondere bei Take-Home-Verordnung
  • Einhaltung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger sowie der Richtlinie der Sächsischen Landesärztekammer und der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Verordnung von Benzodiazepinen (siehe Link am rechten Rand).
  • Regelmäßige unangekündigte Beigebrauchskontrollen
  • Meldung Substitutionsbeginn/-ende bei der KV Sachsen sowie Meldung Beginn/Ende bei der zuständigen Krankenkasse des Versicherten (gleiches Formular für Kasse verwenden, aber ohne Einverständniserklärungen)
  • Dokumentationsbogen für Qualitätsprüfung im Rahmen der Stichprobenprüfung (Verfahrensweise der KV Sachsen)
  • Meldung beim Substitutionsregister (BfArM)

Patientenanmeldungen an: 

KV Sachsen Landesgeschäftsstelle
Gst Substitutionskommission
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
nach oben