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Ihre Ansprechpartner

Strahlentherapie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

25310 - 25342 EBM

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen
  • FA für Strahlentherapie
  • FA für Radiologie, TG Strahlentherapie
  • FA für Radiologie oder Tätigkeitsnachweise entsprechender sonstiger Weiterbildungen
  • Fachkunde im Strahlenschutz für betreffendes Gebiet der Strahlentherapie (gilt auch für Radiologen), Aktualisierung der Fachkunde aller 5 Jahre nach § 18 A der RöV

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und durch eigene Angaben des Antragstellers
Dokumentationsvorgaben
  • Genehmigungsbescheid der zuständigen Landesdirektion bzw. Bestätigung über die Anzeige bei der zuständigen Landesdirektion entsprechend RöV
  • Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt und Geologie entsprechend Strahlenschutzverordnung
Grundsätzliche Einschränkungen
  • Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen
  • Genehmigung nur für Fachärzte
  • keine rückwirkende Genehmigung möglich

Besondere Informationen 

ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere wenn Leistung nicht zwingender Bestandteil der Weiterbildung war