Strahlentherapie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
25310 - 25342 EBMAntragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
- FA für Strahlentherapie
- FA für Radiologie, TG Strahlentherapie
- FA für Radiologie oder Tätigkeitsnachweise entsprechender sonstiger Weiterbildungen
- Fachkunde im Strahlenschutz für betreffendes Gebiet der Strahlentherapie (gilt auch für Radiologen), Aktualisierung der Fachkunde aller 5 Jahre nach § 18 A der RöV
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Nachweis der apparativen Voraussetzungen durch Bestätigung der Hersteller-/Lieferfirma und durch eigene Angaben des AntragstellersDokumentationsvorgaben
- Genehmigungsbescheid der zuständigen Landesdirektion bzw. Bestätigung über die Anzeige bei der zuständigen Landesdirektion entsprechend RöV
- Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt und Geologie entsprechend Strahlenschutzverordnung
Grundsätzliche Einschränkungen
- Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen
- Genehmigung nur für Fachärzte
- keine rückwirkende Genehmigung möglich
