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Soziotherapie

Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM 

GOP 30810, 30811

Antragsberechtigung 

Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Psychiatrie oder Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Psychotherapie.

Anforderungen

Fachliche Anforderungen 

keine

Räumliche und apparative Voraussetzungen 

keine

Dokumentationsvorgaben 

keine

Grundsätzliche Einschränkungen 

Verordnung bei schweren psychischen Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises und affektiven Störungen, jeweils verbunden mit bestimmten Fähigkeitsstörungen

Besondere Informationen
  • Befugnis zur Verordnung von Soziotherapie bedarf der Genehmigung durch die KV
  • Erklärung über die Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder vergleichbarer Versorgungsstruktur