Soziotherapie
Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
GOP 30810, 30811Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Psychiatrie oder Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Psychotherapie.Anforderungen
Fachliche Anforderungen
keineRäumliche und apparative Voraussetzungen
keineDokumentationsvorgaben
keineGrundsätzliche Einschränkungen
Verordnung bei schweren psychischen Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises und affektiven Störungen, jeweils verbunden mit bestimmten FähigkeitsstörungenBesondere Informationen
- Befugnis zur Verordnung von Soziotherapie bedarf der Genehmigung durch die KV
- Erklärung über die Kooperation mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder vergleichbarer Versorgungsstruktur
